Genauso vielfältig wie sich die Angebote zur stationären Pflege darstellen sind auch die hierzu abzuschließenden Verträge gestaltet. Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Umfang der jeweiligen Pflegeleistungen erfordern konkrete, auf den zu Pflegenden zugeschnittene Vereinbarungen.
Demzufolge sind auch die Vertragstexte mit ihren verschiedenen Anlagen recht umfangreich, an manchen Stellen unverständlich und in einigen Fällen nicht rechtskonform.
Das ist insbesondere für die Angehörigen der zu Pflegenden eine erhebliche Belastung. Denn immerhin sind zahlreiche Dinge meist unter Zeitnot zu besprechen und zu erläutern. Erst später, wenn bestimmte Situationen eintreten, kann sich die eine oder andere Klausel als ungünstig herausstellen.
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten Jahren immer wieder festgestellt, dass Ratsuchende über bestimmte Regelungen in den Pflegeverträgen und deren Auswirkungen aufgeklärt werden müssen. Um typische "Fallen" aufzudecken, wollen die Verbraucherschützer in den nächsten Monaten Pflegeverträge auf vorhandene unrechtmäßige Klauseln hin überprüfen. Im Ergebnis dieser Aktion soll die Verbraucherinformationen verbessert werden und es sollen Pflegeinrichtungen gezielt auf die Einhaltung des Rechts hingewiesen werden.
Wer also dazu beitragen möchte, kann gern eine Kopie seines Vertrages bzw. den Vertrag seiner Angehörigen der Verbraucherzentrale MV zur Verfügung stellen (persönliche Daten bitte schwärzen). Die Verträge können per E-Mail ("Stichwort: Pflegevertrag") unter info@nvzmv.de, persönlich in allen Beratungsstellen des Landes oder per Post unter der Adresse Verbraucherzentrale MV, Strandstraße 98, 18055 Rostock zugeleitet werden.
Sofern zusätzlich eine Beratung zu diesem Thema gewünscht wird, bitten wir dies gesondert mit der Beratungsstelle vor Ort zu besprechen.
Für weitere Informationen:
Dr. Jürgen Fischer
Vorstand