Diese Seiten heißen „dein-rundfunkbeitrag.de“ oder „service-rundfunkbeitrag.de“ und stellten Verbraucher:innen ihre Dienstleistung in Rechnung, wobei die Tatsache, dass die angebotene Dienstleistung tatsächlich kostenpflichtig ist, nicht immer deutlich genug erfolgt. Die angebotenen Dienstleistungen werden, oft nur im Kleingedruckten angekündigt, mit Beträgen zwischen 30,00 und 40,00 Euro gegenüber den Verbraucher:innen angerechnet. Nachdem die Verbraucherzentralen erfolgreich rechtlich gegen Anbieter solcher kostenpflichtigen Seiten vorgegangen sind, erfolgte in vielen Fällen eine Erstattung der Gebühren durch die gewerblichen Anbieter.
Solche kostenpflichtigen Anbieter tun tatsächlich nichts anderes, als die auf ihrer Internetseite eingegebenen Informationen einfach an den offiziellen Beitragsservice weiterzuleiten. Wichtig zu wissen ist jedoch: Beim Beitragsservice selber sind das An- und Abmelden einer Wohnung oder das Ändern von Daten zum Beitragskonto für Verbraucher nicht nur sehr unkompliziert – sondern auch vollständig kostenlos. Die entsprechenden Formulare findet man hier: www.rundfunkbeitrag.de
Inzwischen gibt es Beschwerden von Verbraucher:innen über einen weiteren Anbieter, der kostenpflichtige Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag anbietet, diesmal unter dem Namen www.rundfunkbeitragportal.de mit Sitz in den Niederlanden. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass auch diese Seite keinerlei Mehrwert gegenüber den kostenfreien Serviceseiten des offiziellen Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio bietet. „Auch hier werden nur auf einer Internetseite eingegebenen Daten – und zwar kostenpflichtig – an den richtigen Empfänger weitergeleitet. Auf dessen Internetseite hätten die Daten mit dem gleichen Aufwand allerdings auch direkt eingegeben werden können - und zwar kostenfrei“, erklärt Klaus Schmiedek, Fachbereichsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern und fügt hinzu: „Grundsätzlich gilt: Nicht jede Dienstleistung, die im Ergebnis sinnlos ist, ist auch rechtlich unzulässig“.
Verbraucher:innen sollten daher immer sehr genau prüfen, ob eine online kostenpflichtig angebotene Dienstleistung nicht über den offiziellen Anbieter deutlich günstiger, wenn nicht vollständig kostenfrei, angeboten wird.
Dies gilt im Übrigen nicht nur für Angebote, die den Rundfunkbeitrag betreffen. Auch Auskünfte aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister, die in Flensburg grundsätzlich kostenfrei abgefragt werden können, werden online kostenpflichtig angeboten. Gleiches gilt für die Beantragung eines Postnachsendeauftrages: Dieser kann direkt bei der Deutschen Post gestellt werden – oder für ein Mehrfaches der Gebühren der Deutschen Post online bei diversen privaten Anbietern, häufig mit Sitz im Ausland.
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Klaus Schmiedek
Leiter Fachbereich Recht der Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern e.V.