Finanzprodukte an der Uni: Einfach mal nein sagen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen warnen Studierende vor Vertriebsmaschen von Finanzberatern
junger Mann denkt nach
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Finanzdienstleister versuchen gerade zu Semesterbeginn, aber auch während der gesamten Vorlesungszeit, über Promotionsstände oder Seminarangebote an Universitäten präsent zu sein. Ziel ist es, Studierende mit nützlichen Geschenken oder kostenlosen Weiterbildungen so früh wie möglich als potenzielle Kundengruppe zu erschließen. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern rät Studierenden jedoch davon ab, vorschnell Verträge über Geldanlage- und Versicherungsprodukte abzuschließen.

Aus Sicht der Verbraucherschützer gehen diese Produkte in der Regel am Bedarf der Studierenden vorbei, sind unflexibel, intransparent, erwirtschaften wenig Rendite und kosten unverhältnismäßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren. „Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Vertriebsmitarbeitenden gezielt Studierende ansprechen und sie mit kostenlosen Seminaren zum Abfassen der Thesis, Bewerbungstraining oder der Anwendung gängiger Software locken“, so Stephan Tietz von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. „Ist der Kontakt dann einmal hergestellt und das Vertrauen gewonnen, versuchen die Vertriebler ihre Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte an die Studierenden zu verkaufen“.

Produkte sind oft ungeeignet und teuer

Die Verbraucherzentralen kritisieren zudem die Praxis der Vertriebe, Ratsuchenden in den Versicherungsverträgen häufig eine viel zu hohe Dynamisierung der Beitragszahlungen unterzuschieben. Die jährliche Beitragserhöhung löst automatisch auch in Zukunft neue, stattliche Provisionszahlungen der Versicherer an die Finanzvertriebe aus. Die dadurch verursachten Abschlusskosten bewirken, dass derartige Verträge sogar auf Sicht von über zehn Jahren noch Minusrenditen verursachen können.

Basisrente ist Verkaufsrenner auf dem Uni-Gelände

Das Standard-Produkt, das Studierenden am häufigsten auf dem Campus angeboten wird, ist die Basisrente – auch bekannt als Rürup-Rentenversicherung. Sie wird gerne als Altersvorsorge kombiniert mit Risikoabsicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. „Derartige Kombiprodukte maximieren aber nur die Provision der Vermittler. Für Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass sich eine Risikoabsicherung (Versicherung) nicht für den Vermögensaufbau (Sparen) eignet. Das Leben und die Erwerbsverläufe sind nicht planbar, schon gar nicht über Jahre und Jahrzehnte“, so Tietz. „Ein Rürup-Vertrag bindet Vermögen jahrelang auch in Situationen, in denen man über sein Geld flexibel verfügen möchte, beispielsweise für eine Immobilie, eine berufliche Umorientierung oder eigene Kinder.“

Ein solcher Vertrag ist nicht kündbar. Das Geld wird am Ende der Ansparphase ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt – gesonderte Auszahlungen des Kapitals sind nicht möglich. Aus den Beratungen der Verbraucherzentrale geht außerdem hervor, dass Sparende 95 Jahre und älter werden müssten, bis sie ihre kompletten Einzahlungen tatsächlich in Form einer versteuerten Rente erhalten haben. Das zentrale Verkaufsargument „Steuervorteile“ wiegt somit alle mit dem Produkt verbundenen Nachteile nicht auf.

Info-Aktion für Studierende gestartet

Die Beratungsfälle der Verbraucherzentralen in ganz Deutschland zeigen: Noch immer werden Studierenden nicht bedarfsgerechte Finanzprodukte empfohlen und verkauft – noch dazu auf einem neutralen Boden wie dem Universitätsgelände. Oftmals fällt dies jedoch erst nach Jahren der Einzahlung auf. Daher haben die Verbraucherschützer nun eine bundesweite Informationskampagne gestartet. Wichtige Informationen zu den Maschen der Finanzdienstleister, wie man sich dagegen wappnet und was man tun kann, wenn man bereits einen Vertrag unterschrieben hat, erfährt man auf folgender Webseite:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/finanzdienstleister-auf-dem-unicampus-92094

Für weitere Informationen:

Stephan Tietz | Leiter Fachbereich Finanzdienstleistungen

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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