Auflösung des Quiz: Ist das noch gut oder muss das weg?

Stand:
Auflösung des Quiz der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Voller Kühlschrank
Off

„Ist das noch gut oder muss das weg?“ - Quiz der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. fand großes Interesse

„Hallo, vielen Dank für das Quiz! Ich habe mich zur Lösung informieren müssen und dabei noch einiges über den Umgang mit Lebensmitteln gelernt!“, „Tolle Fragen! Weiter so“, „…ich bin schon auf die Auflösung gespannt!“: Die Resonanz auf das Quiz der Verbraucherzentrale war sehr groß, das Thema traf den Nerv vieler Leser. Aber die Fragen hatten es in sich. Von insgesamt 146 Einsendungen haben 69 Teilnehmer alles richtig beantwortet.

Zwölf Millionen Tonnen Lebensmittel landen Jahr für Jahr in deutschen Mülltonnen – weggeworfen von Privatpersonen, Großverbrauchern wie Gaststätten und Kantinen, der Landwirtschaft, der Lebensmittelindustrie und dem Handel. Jeder Bundesbürger wirft rein statistisch rund 75 Kilogramm Lebensmittel pro Jahr weg, zum Teil noch in der Originalverpackung. Eine der Ursachen ist der falsche Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) Das MHD ist eine Pflichtangabe auf verpackten Lebensmitteln. Es gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt ein Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geruch, Geschmack, Farbe und Konsistenz behält. Das MHD ist kein „Wegwerf-Datum“! Es darf nicht verwechselt werden mit dem Verbrauchsdatum, welches besagt, dass ein Lebensmittel mit Ablauf nicht mehr verzehrt werden sollte. Ein abgelaufenes MHD signalisiert, dass die Lebensmittel vor dem Verzehr oder vor der Verarbeitung eingehender geprüft werden sollten. Ist die Verpackung unversehrt, riechen Lebensmittel normal und schmecken wie gewohnt, dann können sie auch über das MHD hinaus problemlos verzehrt werden.

Hier nun die Auflösungen!

Frage 1: Dürfen Lebensmittel, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, noch verkauft werden? 

Lösung C  Ja, aber der Lebensmittelhändler muss sicherstellen, dass die Ware einwandfrei ist.

Diese Frage hat gezeigt, dass das rechtliche Empfinden der Verbraucher nicht immer mit der Rechtslage übereinstimmt. Sie wurde am häufigsten falsch beantwortet. „Bei Frage 1 würde ich mir wünschen, dass Antwort A („Ja, aber nur mit einem entsprechenden Hinweisschild und einem geminderten Preis.“) in allen Geschäften ständig zur Anwendung kommen müsste, als gesondert gekennzeichneter Bereich mit Produkten, die das MHD überschritten haben und rabattiert wurden.“ Damit sprach ein Quizteilnehmer den Wunsch vieler Verbraucher aus. 

Aber: Lebensmittel dürfen auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums weiter verkauft werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Ware einwandfrei ist. Sobald das MHD erreicht ist, haftet nicht mehr der Hersteller, sondern die Verantwortung trägt dann der Lebensmittelunternehmer bzw. Lebensmittelhändler, der die Ware in Verkehr bringt.

In vielen Geschäften ist es gängige Praxis, dass Lebensmittel kurz vor Ablauf des MHDs  gesondert angeboten werden, mit einem Hinweisschild versehen  und  zu einem geminderten Preis. Das ist  jedoch per Gesetz nicht vorgeschrieben.

Frage 2: Wer legt das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum fest?

Lösung C  Der Lebensmittelhersteller

Der Hersteller legt das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum in eigener Verantwortung fest und gewährleistet bis zum Ablauf ein einwandfreies Produkt. Anhand von Studien, Lagerversuchen mit regelmäßigen Produktuntersuchungen oder mit Hilfe von Sachverständigen bestimmt der Lebensmittelproduzent die Haltbarkeit und die entsprechenden Lagerbedingungen seiner Erzeugnisse.

Das MHD und das Verbrauchsdatum sind so festzulegen, dass das Lebensmittel bis Ablauf des Datums die typischen Eigenschaften besitzt und nicht gesundheitsschädlich ist.

Sehr leicht verderbliche Lebensmittel, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellen können, werden mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Das Verbrauchsdatum nennt den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verzehrt werden darf.

Frage 3:  Was sind „intelligente Verpackungen“?

Lösung B „Intelligente Verpackungen“ überwachen den Zustand verpackter Lebensmittel und liefern u. a. Informationen über die Frische der Produkte. 

Händler und Verbraucher können durch „intelligente Verpackungen“ erkennen, ob ein kritischer Grenzwert für die Haltbarkeit der Lebensmittel überschritten ist (z.B. Temperatur, Zeit, pH-Wert, Gaszusammensetzung). „Intelligente Verpackungen“ sind wegen der hohen Kosten pro Verpackungseinheit noch wenig verbreitet - allerdings wird intensiv daran geforscht.

Es gibt unterschiedliche Funktionsprinzipien. Ein Prinzip beruht auf Zeit-Temperatur-Indikatoren. So kann z. B. angezeigt werden, ob tiefgefrorene Produkte durchgängig gefroren waren oder ob bei empfindlichen Lebensmitteln die Kühlkette immer eingehalten wurde. Der Farbton ändert sich in Abhängigkeit von Temperatur und Zeit, zum Beispiel von dunkelblau über hellblau bis zur Entfärbung. Die Verfärbung auf dem Etikett weist darauf hin, ob das Produkt noch zum Verzehr geeignet ist oder nicht.

In den USA sind Etiketten, die auf UV-Lichtmengen mit Farbveränderungen reagieren, für Verpackungen von Fisch und Meeresfrüchten verpflichtend. In Deutschland setzt der Lebensmittelhandel solche Etiketten noch nicht ein.

Frage 4: Welche Lebensmittel müssen weder ein Mindesthaltbarkeitsdatum, noch ein Verbrauchsdatum tragen?

Lösung A Essig, Zucker, Kaugummi

Es gibt verpackte Lebensmittel, auf deren Etikett kein Mindesthaltbarkeitsdatum (und auch kein Verbrauchsdatum) angegeben werden muss, weil sie aufgrund ihrer Eigenschaften oder Zusammensetzung dauerhaft genießbar sind. Dazu gehören zum Beispiel Essig, Zucker, Kaugummi, Salz ohne Zusätze und Wein.

Von der Kennzeichnung ausgenommen sind auch Lebensmittel, die innerhalb kurzer Zeit schimmeln oder faulen können und wo dies deutlich erkennbar ist, wie zum Beispiel verpacktes frisches Obst und Gemüse.

Die Gutscheine werden den Gewinnern in den nächsten Tagen zugeschickt.

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