Bikestore24.net ein Fake-Shop?

Pressemitteilung vom
Ein Verbraucher aus Rostock wollte online ein Fahrrad kaufen und fand das Passende für 499,00 Euro bei bikestore24.net.
Mann auf Fahrrad
Off

Ein Verbraucher aus Rostock wollte online ein Fahrrad kaufen und fand das Passende für 499,00 Euro bei bikestore24.net. Er wollte per Paypal zahlen. Als dies nicht funktionierte, überwies er den Betrag per Vorkasse. Nach umfangreichem Emailverkehr bezüglich der Lieferzeit, erhält er mittlerweile keine Antworten mehr. Nach Prüfung der Impressumangaben steht fest, dass die Firma so nicht existiert. Der Geschäftsführer ist erfunden, die Telefonnummer ist nicht richtig und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist ebenfalls ungültig. Das Geld ist vermutlich weg.

Damit Sie bei der Online-Jagd nach Schnäppchen nicht auf dubiose Shops hereinfallen, sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  1. Es gibt kaum Kontaktmöglichkeiten zum Seitenbetreiber und die Unternehmeridentität ist unklar. 
  2. Das Impressum fehlt oder ist unvollständig. Die Seiten des Shops sehen hingegen ziemlich professionell aus.
  3. Im Browser fehlt in der Adresszeile das Kürzel „https://“ mit Vorhängeschloss.
  4. Die Kundenbewertungen sind immer „sehr gut“ und erwecken den Eindruck, es handelt sich um einen seriösen Shop.
  5. Von mehreren Bezahlmöglichkeiten bleiben während des Bestellvorganges nur die Vorauskasse, Direktüberweisung oder der Versand per Nachnahme übrig.
  6. Wertvolle Gütesiegel werden missbräuchlich verwendet.
  7. Der Bestellbutton ist falsch beschriftet (z. B. mit „einkaufen“ oder „weiter“).
  8. Am Ende des Bestellprozesses erhält der Verbraucher keine oder eine ungenügende Bestellbestätigung.

 
Ein Interview mit Wiebke Cornelius zum Thema „Fake-Shop“ finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.

Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Unsere aktuellen Stellenangebote

Aktuell haben wir folgende offenen Stellen zu besetzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.