Damit sich die guten Vorsätze nicht in Ärger umwandeln

Das neue Jahr hat begonnen und gute Vorsätze sind schnell gefasst. Viele suchen das nächste Fitnessstudio auf, um dort schnell einen Vertrag zu unterschreiben und die Pfunde purzeln zu lassen. Doch wie kommen Sie im Falle eines Falles wieder raus aus dem Vertrag?
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Das neue Jahr hat begonnen und gute Vorsätze sind schnell gefasst. Viele suchen das nächste Fitnessstudio auf, um dort schnell einen Vertrag zu unterschreiben und die Pfunde purzeln zu lassen. Doch wie kommen Sie im Falle eines Falles wieder raus aus dem Vertrag?

Lesen Sie sich den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor Abschluss gut durch - am besten zu Hause. Sind Sie nicht mit allen Passagen einverstanden, versuchen Sie individuelle Vereinbarungen auszuhandeln (z. B. Vertragslaufzeit, Probephase, Monatsbeiträge). Lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen. Wichtig: Nach der Unterschrift haben Sie kein 14tägiges Widerrufsrecht, es sei denn, es ist vereinbart worden!

Eine (außerordentliche) Kündigung ist möglich bei dauerhafter Sportunfähigkeit, Umzug des Studios, Inhaberwechsel, unzumutbaren Änderungen der Öffnungszeiten sowie bei wesentlichen Leistungsänderungen. Eine außerordentliche Kündigung ist nicht an Fristen gebunden. Allerdings müssen Sie dem Studio den Kündigungsgrund binnen einer angemessenen Frist (i.d.R. zwei Wochen) mitteilen.

Eine Kündigung ist nicht möglich bei Nichtgefallen des Studios oder Verlust des Arbeitsplatzes. Bei letzterem können Sie eine Unterbrechung oder die Vertragsübernahme durch eine andere Person aushandeln.

Im Falle einer Schwangerschaft halten manche Gerichte eine Vertragsunterbrechung (ohne Verlängerung der Laufzeit) für ausreichend. Andere sehen hierin einen außerordentlichen Kündigungsgrund. Auch einen Umzug akzeptieren einige Gerichte als Kündigungsgrund.

Eine Vertragsunterbrechung inklusive Beitragsaussetzung ist möglich bei einer vorübergehenden Erkrankung, Betriebsferien sowie Schließung aufgrund höherer Gewalt.

Fristgerechte Kündigung: Die allgemeine Kündigungsfrist darf höchstens drei Monate zum Vertragsende betragen. Eine automatische Vertragsverlängerung ist möglich, wenn dies ausdrücklich geregelt. Ansonsten endet der Vertrag, ohne dass Sie ihn kündigen müssen.

Kündigungsfrist: Wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kündigung per Einschreiben verlangt oder werden die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht beachtet, ist die Klausel ungültig. Je nach rechtlicher Einordnung des Vertrages müssen Kunden eine Frist von 14 Tagen bis zu drei Monaten beachten. Die Gerichte machen es sich einfach und lassen meist eine Kündigungsfrist von einem Monat ausreichen.


Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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