Das Wichtigste in Kürze:
- Sammelbestellungen sind für Sie vor allem dann günstig, wenn Sie selbst nur eine kleinere Menge Heizöl benötigen.
- Bei größeren Bestellmengen kann eine Einzelbestellung wirtschaftlicher sein.
- Bei der Sammelbestellung kann es passieren, dass alle gemeinsam für die Gesamtsumme der Bestellung haften.
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Zunehmend schließen sich Privatleute zusammen, um ihr Heizöl gemeinsam zu ordern. Denn vom Zulieferer gibt es für Sammelbestellungen häufig Mengenrabatt. Bevor Nachbarn aber gemeinsam einen Zulieferer beauftragen, sollten sie prüfen, ob und für wen sich eine Sammelbestellung überhaupt auszahlt.
- Die richtige Entfernung: Preisnachlässe erhalten Haushalte, die ihr Heizöl gemeinsam ordern, in der Regel nur dann, wenn sie nicht zu weit voneinander entfernt wohnen – als Faustregel gelten etwa drei bis fünf Kilometer. Bei größeren Entfernungen nehmen die Lieferanten meist keine Sammelbestellungen an. Also frühzeitig beim Anbieter erkundigen, wie weit die Abnahmestellen voneinander entfernt liegen dürfen!
- Passender Bedarf: Bei Sammelbestellungen machen die meisten Zulieferer den Preis an der durchschnittlichen Bestellmenge aller Beteiligten fest. Das bedeutet für Abnehmer hoher Literzahlen: Die Sammelbestellung lohnt sich nur, wenn die anderen nicht deutlich weniger bestellen – sonst wird der Schnitt gesenkt und der Literpreis steigt. Besteller kleinerer Mengen sind dagegen gut dran, denn günstiger wird es so eigentlich immer.
Ob sich eine Sammelbestellung für alle Beteiligten lohnt, lässt sich mit Heizölrechnern im Internet prüfen. Dort können Interessenten die Bestellmengen pro beteiligten Haushalt angeben. Der Rechner zeigt an, wie hoch die Ersparnis im Vergleich zur Einzelbestellung ist. - Haftung: Die Gruppe der Bestellenden haftet unter Umständen dafür, dass die Bestellmenge insgesamt gezahlt wird. Sie müssten also dafür einspringen, wenn einer der Mitstreiter die Rechnung nicht bezahlt.
Die Gerichte haben in der Vergangenheit dazu unterschiedlich geurteilt. Einige Gerichte sahen den Preisvorteil durch die Sammelbestellung als Grund, eine gemeinsame Haftung anzunehmen. Anders hat das Landgericht Augsburg in einem Fall entschieden, in welchem die Besteller einzeln mit Namen, Anschrift und Bestellmenge aufgelistet waren (Urteil vom 16. 3. 2004 - 4 S 5530/03). Sie sollten also bei Sammelbestellungen darauf achten, dass die Bestellmengen getrennt aufgelistet und die jeweiligen Lieferadressen gesondert genannt sind.
Auch sollten Sie nicht per Rechnung bezahlen, sondern es sollte bei der Bestellung angegeben werden, dass die Zahlung der jeweiligen Teilbeträge direkt bei der Lieferung erfolgen soll, entweder in bar oder per EC.
Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie außerdem nur mit Ihnen bekannten und vertrauenswürdigen Personen gemeinsam bestellen.
Viel Geld lässt sich übrigens auch durch kleine Maßnahmen an der Heizung sparen – zum Beispiel mit einem hydraulischen Abgleich.