Ob Sie von Ihrem Vertrag aufgrund von Schneechaos kostenlos zurücktreten können und wer die Kosten für zusätzliche Übernachtungen tragen muss, ist von Ihrem Reisevertrag abhängig:
- Haben Sie den gesamten Urlaub oder Skiurlaub als Pauschalreise über einen Reiseveranstalter gebucht, können Sie von Ihrem Reisevertrag bei außergewöhnlichen Umständen vor Beginn kostenlos zurücktreten. Sie müssen den Reisepreis dann nicht zahlen und können bereits im Voraus bezahlte Beträge zurückverlangen – dabei hilft Ihnen unser Musterbrief.
- Haben Sie die Unterkunft als Individualreisende einzeln gebucht, richten sich Ihre Ansprüche nach dem jeweiligen Länderrecht, in dem Ihre Unterkunft liegt. Haben Sie eine in Deutschland gelegene Unterkunft gebucht, ist eine Stornierung nur entsprechend der Stornierungsbedingungen des Hoteliers bzw. Vermieters möglich, solange die Unterkunft erreichbar ist. Schauen Sie in den Bedingungen nach und melden Sie sich rechtzeitig bei der Unterkunft.
- Können Sie eine in Deutschland gelegene Unterkunft wegen gesperrter oder verschütteter Straßen nicht erreichen, brauchen Sie diese nach Ansicht der Verbraucherzentralen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, der zu einer kostenlosen Vertragsauflösung führt, nicht zu bezahlen.
Unterkunft ist eingeschneit - wer zahlt?
Befinden Sie sich bereits vor Ort und sitzen in Ihrem Skiort fest, müssen Sie nur die Leistungen bezahlen, die Sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen konnten. Also beispielsweise die Beträge für getätigte Übernachtungen.
Ist im Rahmen einer Pauschalreise auch eine Rückbeförderung vertraglich vereinbart, die aufgrund der unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstände nicht möglich ist, muss der Veranstalter die Kosten für eine notwendige Unterbringung von bis zu drei Nächten übernehmen. Nach Möglichkeit in einer gleichwertigen Kategorie.
Ausnahme: Bei Schwangeren, unbegleiteten Minderjährigen, Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen, und bei Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen die Veranstalter auch für mehr als drei Nächte aufkommen. Aber Achtung: Auch das gilt nicht für individuell gebuchte Unterkünfte.
Einige Hoteliers oder Vermieter zeigen sich kulant und kommen den Gästen preislich entgegen. Ein Recht auf Preisnachlass haben Sie jedoch nicht.