„Gerichtsbeschluss“ von der Kanzlei Capital

Pressemitteilung vom
In den letzten Tagen flatterten wieder ominöse Forderungen in die Briefkästen einiger Rostocker Verbraucher. Die Kanzlei Capital ist laut eigener Aussage bevollmächtigt worden, noch ausstehende Geldforderungen aus einer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „DGZ 6-49 / DEUTSCHE GEWINNE
Kanzlei Capital
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Ominöses Schreiben verunsichert Verbraucher

In den letzten Tagen flatterten wieder ominöse Forderungen in die Briefkästen einiger Rostocker Verbraucher. Die Kanzlei Capital ist laut eigener Aussage bevollmächtigt worden, noch ausstehende Geldforderungen aus einer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „DGZ 6-49 / DEUTSCHE GEWINNERZENTRALE“ einzufordern. Der angeblich noch offene Betrag von insgesamt 647,69 Euro soll auf ein polnisches Konto eingezahlt werden. Bei Nichtzahlung droht die Kanzlei Capital mit unangenehmen Folgen, wie unter anderem der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. der Pfändung.

Die Verbraucherzentrale rät:

  1. Zahlen Sie nicht voreilig, sondern prüfen Sie das Schreiben.
  2. Lassen Sie sich nicht durch Drohgebärden verunsichern.
  3. Geben Sie keine weiteren Daten bekannt, indem Sie die angebliche Kanzlei anrufen oder ihr eine Mail schicken.
  4. Sind Sie unsicher, lassen Sie sich bei der Verbraucherzentrale M-V beraten.

 

Für weitere Informationen:
Katrin Schiller, Beraterin der Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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