Die Verbraucherzentrale M-V auch dieses Jahr für Sie auf Tour!

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Die Verbraucherzentrale M-V e.V. tourt auch in diesem Sommer wieder durch Mecklenburg-Vorpommern.
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Schwerpunkt der diesjährigen Sommertour des Fachbereiches Lebensmittel und Ernährung ist das Thema „Nährwertkennzeichnung“. Viele Verbraucher:innen nutzen sie bei der Lebensmittelauswahl. Wie sieht es mit den Angaben „fettarm“, „zuckerfrei“ und „reich an Protein“ aus? Was steckt dahinter? Gleichzeitig widmen wir uns dem Thema „Nutri-Score“. Er ist eine Erweiterung der Nährwertkennzeichnung. Ist er eine verpflichtende oder freiwillige Angabe? Wie setzt sich der Nutri-Score zusammen? Warum hat eine Pizza einen grünen Nutri-Score und die andere einen orangen Nutri-Score? Können Verbraucher:innen die Unterschiede im Detail nachvollziehen?

Auch in diesem Sommer werden wir von einem unserer Energieberater begleitet. Die „Erneuerbaren Energien“ sind in diesem Jahr eines der Hauptthemen. Desweiteren im Gepäck hat unser Energieberater Wissenswertes über Wärmedämmung, Schimmelbildung, gängige Heizungsanlagen und deren Umrüstung. 

Termine:

10. August 2023

Schwerin, Altstadt, Mecklenburgstraße

9.30 bis 15.30 Uhr

16. August 2023

Neubrandenburg, Marktplatz

9.30 bis 15.30 Uhr

23. August 2023

Stralsund, Heiligengeiststraße

9.30 bis 15.30 Uhr

 

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.