FAQ FÜR VERBRAUCHERINNEN UND VERBRAUCHER

Stand:
Fragen und Antworten zur Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG
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Warum erhebt der vzbv die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG?
Zahlreiche Fahrzeuge der Daimler AG unterliegen behördlichen Rückrufen. Grund dieser Rückrufe ist nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) der Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen. Mit dem Einbau solcher Vorrichtungen können Hersteller dafür sorgen, dass die Fahrzeuge während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese Werte dann aber deutlich. Solche Fahrzeuge dürften damit eigentlich gar nicht zugelassen werden. Ihnen droht die Stilllegung, wenn betroffene Käufer kein Software-Update aufspielen lassen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt der Abschluss eines Kaufvertrags einen ersatzfähigen Schaden dar, wenn das Fahrzeug nicht zulassungsfähig ist.

Daimler bestreitet, rechtwidrig gehandelt und Verbraucher geschädigt zu haben.
Deswegen will der vzbv mit seiner Klage feststellen lassen, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in bestimmten Fahrzeugmodellen verbaut wurden und die Daimler AG insoweit sittenwidrig und vorsätzlich handelte.
Viele Verbraucher erhielten schon im Jahr 2018 Rückrufschreiben, sodass zum Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung für entsprechende Ansprüche droht. Durch die Beteiligung an der Klage haben sie die Möglichkeit, die Verjährung etwaiger Ansprüche zu verhindern.

Welche Feststellungen soll das Gericht treffen?
Das Gericht soll insbesondere feststellen, dass bestimmt Abschalteinrichtungen in ausgewählten Fahrzeugen verbaut sind und dass die Daimler AG bei deren Installation sittenwidrig und vorsätzlich handelte. Das ist die Grundlage für mögliche Schadensersatzansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Für Fälle, in denen die Mercedes-Benz Bank AG den Fahrzeugkauf finanziert hat, soll das Gericht die Unzulässigkeit einer problematischen AGB-Klausel feststellen. Diese sieht eine Abtretung von Ansprüchen gegen Daimler an die Mercedes-Benz Bank vor, die den Kunden ein späteres Einzelverfahren erschweren könnte.

Um welche Fahrzeuge geht es in der Musterfeststellungsklage?
Diese Musterfeststellungsklage umfasst verschiedene Modelle der Mercedes GLC- und GLK- Reihe, die einem amtlichen Rückruf unterliegen. Im Einzelnen geht es um die folgenden Modelle:

GLC 220 d 4Matic

GLC 250 d 4Matic

GLK 200 CDI

GLK 220 CDI

GLK 220 CDI 4Matic

GLK 220 BlueTec

GLK 250 BlueTec.

Auf der Website des vzbv Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de werden Verbraucherinnen und Verbraucher einen Klage-Check finden, mit dessen Hilfe sie nach Eröffnung des Klageregisters feststellen können, ob ihr Fall grundsätzlich für eine Beteiligung an der Musterfeststellungsklage des vzbv geeignet ist. Eine An-meldung ist aktuell noch nicht möglich.

Welche Vorteile bringt diese Klage Verbraucherinnen und Verbrauchern?
Die Musterfeststellungsklage soll vor allem verhindern, dass Ansprüche verjähren. Durch eine Teilnahme an der Klage wird die Verjährung gehemmt. Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, in Ruhe das Urteil abzuwarten und dann zu entscheiden, wie es weitergehen soll. Das Urteil ist darüber hinaus für alle (deutschen) Gerichte bindend, die in ihrem möglichen Anschlussverfahren über den Schadensersatz im Detail entscheiden. Bei der Musterfeststellungsklage wer-den Verbraucher und alle weiteren Teilnehmer also von einem Großteil des Gerichtsverfahrens entlastet. Das Prozesskostenrisiko trägt allein der vzbv. Die Eintragung in das Klageregister ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Bei einem erfolgreichen Urteil werden Verbraucher in einem Anschlussverfahren zudem nicht mehr um die Frage streiten müssen, ob und welche Abschalteinrichtungen die Daimler AG in ihrem Fahrzeug zielgerichtet eingesetzt hat. Aktuell können Einzelverfahren je nach Vortrag im Prozess noch an diesem Punkt scheitern.

Sollte es wie im Verfahren gegen die Volkswagen AG zu einem Vergleich kommen, könnten Verbraucher schon hieraus unmittelbar Ansprüche ableiten und Zahlungen erhalten. Eine eigene Klage müssten Verbraucher in diesem Fall nicht mehr führen. Ob es hierzu kommt, ist allerdings noch offen.

Welche Nachteile sind mit dieser Klage im Vergleich zu anderen Optionen verbunden?
Wie bei allen anderen Klagen besteht auch bei der Musterfeststellungsklage die Möglichkeit, dass das Gericht nicht wunschgemäß im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher entscheidet.

Auch ein negatives Urteil ist bindend. Falls das Gericht die beantragten Feststellungen des vzbv grundsätzlich ablehnt, dürften Verbraucher die Daimler AG insoweit nicht nochmals selbst verklagen. Umgekehrt spricht aber auch ein positives Urteil Ihnen noch keinen direkten Zahlungsanspruch zu. Bestimmte Aspekte wie etwa die Höhe des Schadens hängen vom individuellen Fall ab, sodass der vzbv dies nicht in seiner Klage berücksichtigen kann. Sollte sich ihr Fall nicht auf außergerichtlichem Wege beilegen lassen, müssten Verbraucher Ihren Anspruch nochmals in einem Einzelverfahren geltend machen.

Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass Verbraucher sich bei Rückabwicklung ihres Kaufvertrags einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen müssen. Das kann dazu führen, dass sie bei einem „gestuften“ Vorgehen mit der Musterfeststellungsklage einen geringeren Betrag erhalten als wenn sie schon jetzt unmittelbar selbst klagen.

Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist deswegen vor allem für Verbraucher interessant, wenn sie wegen der Risiken keine eigene Klage anstreben. Sie würden dann später von den umfangreichen Feststellungen profitieren, die im Fall des positiven Ausgangs der Musterfeststellungsklage das Oberlandesgericht Stuttgart oder der Bundesgerichtshof verbindlich in Ihrem Sinne getroffen hat (siehe auch, „Welche Vorteile bringt diese Klage als Verbraucherinnen und Verbrauchern?“ und „Welche Feststellungen soll das Gericht treffen?“)

Wie finden Verbraucherinnen und Verbraucher heraus, ob auch sie sich der Klage anschließen können?
Auf der Internetseite des Verbraucherzentrale Bundesverbands zu den Musterfest-stellungsklagen www.musterfeststellungsklagen.de werden sie einen Klage-Check finden, mit dessen Hilfe sie nach Eröffnung des Klageregisters feststellen können, ob ihr Fall grundsätzlich für eine Beteiligung an unserer Musterfeststellungsklage geeignet ist. Eine Anmeldung ist aktuell noch nicht möglich (siehe folgende FAQ).

Ab wann können sich Verbraucherinnen und Verbraucher der Klage anschließen?
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich erst nach Eröffnung des Klageregisters an der Klage beteiligen. Der vzbv geht davon aus, dass dies in wenigen Wochen passieren wird. Verbraucher haben dann mindestens zwei Monate Zeit, ihre Ansprüche beim Bundesamt für Justiz zur Eintragung ins Register anzumelden. Die genaue Frist wird erst noch festgelegt, nämlich durch die Bestimmung des ersten Termins zur mündlichen Verhandlung. Mit Ablauf des letzten Tages vor diesem Termin endet die Möglichkeit zur Eintragung ins Register. Der vzbv wird auf sämtliche Termine rechtzeitig hinweisen, sobald sie bekannt sind. Um rechtzeitig informiert zu werden, können Verbraucher sich auf unserer Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de in den News Alert eintragen.

Worauf müssen Verbraucherinnen und Verbraucher als Teilnehmer während des Verfahrens achten?
Solange Verbraucherinnen und Verbraucher an der Musterfeststellungsklage teilnehmen, können sie ihren Fall nicht parallel mit einer eigenen Klage verfolgen. Der vzbv bittet Verbraucher darum, sich hierzu individuell durch eine Rechtsanwaltskanzlei beraten zu lassen. Für die An- und Abmeldung vom Klageregister gelten bestimmte Fristen. Hierüber wird der vzbv rechtzeitig informieren.

Wie und können sich Verbraucherinnen und Verbraucher von der Klage auch wieder abmelden?
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bis zum Ablauf des Tages des ersten Termins zur mündlichen Verhandlung (also einen Tag länger als die Möglichkeit, sich anzumelden) wieder von der Klage abmelden. Über den genauen Termin informiert, sobald das Oberlandesgericht Stuttgart den Termin bestimmt hat. Um rechtzeitig informiert zu werden, können sie sich auf der Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de in einen News Alert (E-Mail-Informationen zur Klage) eintragen.

Wenn ich als Verbraucher mein Fahrzeug gebraucht gekauft oder bereits verkauft habe – kann ich mich trotzdem der Klage anschließen?
Auch mit einem gebraucht gekauften Fahrzeug können Sie sich an der Klage beteiligen. Wichtig ist aber, dass Sie erst nach dem Kauf ein von Kraftfahrtbundesamt angeordnetes Software Update haben installieren lassen und dieses nicht schon beim Kauf aufgespielt war. Außerdem können Sie auch an unserer Klage teilnehmen, wenn Sie ihr Fahrzeug bereits weiterverkauft haben.

Können Verbraucherinnen und Verbraucher an der Klage teilnehmen, wenn bei ihrem Fahrzeug bereits ein Software-Update durchgeführt wurde oder sie eines durchführen lassen?
Für ihren Schadensersatzanspruch macht es keinen Unterschied, ob Verbrauche-rinnen und Verbraucher ein vom Kraftfahrtbundesamt angeordnetes Software-Update am Fahrzeug durchführen lassen oder nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits im Verfahren gegen die Volkswagen AG entschieden. Anders ist es, wenn das Fahrzeug bereits mit einem Update gekauft wurde. In diesem Fall können Verbraucher leider nicht am Verfahren teilnehmen.

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Fahrzeug außerhalb Deutschlands gekauft haben oder in einem anderen Land leben – können sie sich dann trotzdem der Klage anschließen?
Das Klageregister steht allen betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern offen. Ob und inwieweit sie von den einzelnen Feststellungszielen profitieren, wenn sie das Fahrzeug außerhalb Deutschlands gekauft oder dort ihren Wohnsitz haben, hängt allerdings von ihrem individuellen Fall ab. Der vzbv bittet Verbraucher, sich insoweit durch eine Rechtsanwaltskanzlei beraten zu lassen.

Wie viel Zeit haben Verbraucherinnen und Verbraucher, um nach einem positiven Feststellungsurteil eine eigene Klage anzustrengen?
Nachdem das positive Urteil rechtskräftig geworden ist, profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher noch sechs Monate von der Verjährungshemmung. Der Ablauf der Verjährung hängt vom Einzelfall ab. Sie haben aber mindestens sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens Zeit. Über diese und weitere Fristen informiert der Verbraucherzentrale Bundesverband rechtzeitig auf der Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de. Um keinen Termin zu verpassen, können sich Verbraucher dort auch in unseren News Alert eintragen.

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