Generali ignorierte gesetzliche Vorgaben

Stand:
Eine Kundin der Generali Lebensversicherung AG vermisste in ihrer Standmitteilung wichtige Leistungsdaten ihres Vertrages. Begründung des Versicherers: Dies sei aufgrund technischer Gegebenheiten leider nicht möglich gewesen.
Off

Standmitteilungen sind so etwas wie der jährliche Kontoauszug von Lebens- und Rentenversicherungen. In der Standmitteilung erfährt der Versicherte, wie sich sein Vertrag entwickelt und mit welcher Leistung er in Zukunft rechnen kann. So die Theorie. In der Praxis ist das leider nicht immer so. Bereits im Sommer 2016 hatten die Marktwächterexperten den Informationsgehalt und die Vergleichbarkeit von Standmitteilungen untersucht und zum Teil erhebliche Mängel entdeckt. Die damalige Untersuchung war Ausgangspunkt einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung im Sommer 2018. Sie verpflichtet Versicherer zu mehr Transparenz gegenüber ihren Kunden. Doch nicht alle Versicherer halten sich an die gesetzlichen Vorgaben.

Eine Kundin der Generali Lebensversicherung AG beschwerte sich über eine Standmitteilung, datiert auf Oktober 2018, in der sie wichtige Leistungsdaten ihres Vertrages vermisste. Nach eingehender Prüfung stellte sich heraus, dass die Standmitteilung tatsächlich nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllte und die Angaben zur Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung und der garantierten Überschussbeteiligung fehlten. Laut Auskunft des Versicherers sei eine fristgerechte Umsetzung zum 1. Juli 2018 aufgrund technischer Gegebenheiten leider nicht möglich gewesen.

„So eine Gesetzesänderung fällt ja nicht plötzlich vom Himmel. Die Unternehmen hatten genug Vorlauf, ihre Standmitteilungen an die neuen Vorgaben anzupassen“, kritisiert Sandra Klug, Teamleiterin der Marktwächter der Verbraucherzentrale Hamburg. „Leidtragende sind die Kunden, denen wichtige Leistungsdaten ihres Vertrages vorenthalten werden. Kunden sollten die Generali damit nicht durchkommen lassen und ihr Recht auf diese Angaben einfordern.“

Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.