Fitnessstudios sind beliebt. Doch nicht immer läuft alles reibungslos. Am häufigsten beschweren Verbraucher sich über unerwartete Preiserhöhungen oder Schwierigkeiten bei der Kündigung. Die Verbraucherzentralen klären Fitnessstudionutzer über ihre Rechte auf und nehmen mit einer Umfrage die Studios genauer unter die Lupe.
Kündigung nach Umzug? Mitnahme eigener Getränke? Plötzliche Preiserhöhung? Einige Fitnessstudios versuchen, die Nutzung ihres Angebots in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihren Gunsten und zum Nachteil der Kunden zu regeln. Nicht selten führt das zu Streit. "Einige der Regelungen benachteiligen Verbraucher und sind eindeutig nicht erlaubt", sagt Stephan Tietz, Jurist der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Beispielsweise ist das Verbot, eigene Getränke mitzunehmen, nicht rechtens. Auch wenn Studiobetreiber etwas Anderes behaupten. Die Mitnahme eigener Getränke ist erlaubt, nur aus Sicherheitsgründen könnte das Mitbringen von Glasflaschen untersagt oder die Nutzung eingeschränkt werden.
Die Kündigung des Vertrags vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kann ebenfalls nicht pauschal abgelehnt werden. "Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Vertrag durch den Kunden auch vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden", so Tietz. Wichtige Gründe können beispielsweise schwere dauerhafte Erkrankung oder auch der Umzug des Fitnessstudios sein.
Ab sofort ist eine Umfrage online, über die Verbraucher von ihren Erfahrungen mit Fitnessstudios berichten können. Gern nehmen wir Ihre Erfahrungen auch in unseren Beratungsstellen entgegen.
Für weitere Informationen:
Stephan Tietz
Berater BS Schwerin