Angebote für Schülerinnen und Schüler auf der MeLa 2017

Pressemitteilung vom
Erneut bieten die Verbraucherzentrale MV und die Vernetzungsstelle Schulverpflegung in MV auf der MeLa Aktionen zur Ernährungs- und Verbraucherbildung an.

Erneut bieten die Verbraucherzentrale MV und die Vernetzungsstelle Schulverpflegung in MV auf der MeLa Aktionen zur Ernährungs- und Verbraucherbildung an.

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Am 14. September in der Zeit von 10 bis 14 Uhr und am 15. September 2017 von 10 bis 12 Uhr jeweils zur vollen Stunde finden Aktionen für Schülerinnen und Schüler am Stand in der Halle 1 statt.

Am Donnerstag, 14. September 2017, bietet die Verbraucherzentrale MV das Projekt PowerKauer auf Gemüsejagd (1. bis 4. Kl.) und den Vortrag Trendgetränke – Was ist dran, was ist drin? (7. bis 10. Kl.) an.

 

Am Freitag, 15. September 2017, bietet die Vernetzungsstelle Schul-verpflegung in MV in Zusammenarbeit mit dem Landfrauenverband MV Angebote aus dem aid-Ernährungsführerschein (3. bis 4. Kl.) an.

 

Mit diesen Aktionen möchten beide Partner Lehrer/innen und Schüler/innen Angebote und Möglichkeiten vorstellen, wie sich das Thema Ernährungs- und Verbraucherbildung in Schulen umsetzen lässt.

Schulklassen, die dieses Zusatzangebot nutzen möchten, melden sich bitte bei der Verbraucherzentrale MV (Antje Degner 0381 / 208 70 17) oder der Vernetzungsstelle Schulverpflegung MV (Meike Halbrügge 0385 / 20 25 218) mit dem Anmeldebogen (siehe Anlage) bis zum 8. September 2017 an. Weitere Informationen erhalten Sie unter den genannten Rufnummern.

Ernährungs- und Verbraucher-bildungsangebote ermöglichen es, im Unterricht Wissen über den Zusammenhang von Ernährung, Gesundheit und Verbraucherschutz zu vermitteln, um die Entwicklung eines gesundheitsfördernden Lebensstils zu unterstützen.

 

Dieses Angebot ist geeignet für Schulen, die am 14. oder 15. September 2017 mit Schüler/innen die MeLa besuchen. Kosten für die Anreise oder den Eintritt werden NICHT übernommen.


Für weitere Informationen:
Antje Degner
Projekt Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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