Zusatzbeitrag dieses Wort hören gesetzlich Krankenversicherte gar nicht gern. Zum Jahresanfang 2017 haben fünf Krankenkassen die Zusatzbeiträge für Versicherte in Mecklenburg-Vorpommern erhöht.
"Höhere Beiträge müssen die Versicherten nicht akzeptieren", erklärt Wiebke Cornelius. Grundsätzlich können Versicherte alle 18 Monate ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln. Im Falle einer Beitragserhöhung steht ihnen zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht zu.
Doch beim Wechsel sollte man auch die zusätzlichen Leistungen im Auge behalten, wie z. B. eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Impfungen oder Früherkennungsuntersuchungen. Einige Krankenkassen bieten auch Zuschüsse zu Sport und Gesundheitskursen an oder übernehmen Kosten für Haushaltshilfen im Krankheitsfall.
Weitere Informationen und einen Musterbrief zum Sonderkündigungsrecht finden Sie hier
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin BS Rostock