Beim Krankenkassenwechsel nicht nur den Beitrag, sondern auch die Leistungen vergleichen

Pressemitteilung vom
Zusatzbeitrag – dieses Wort hören gesetzlich Krankenversicherte gar nicht gern. Zum Jahresanfang 2017 haben fünf Krankenkassen die Zusatzbeiträge für Versicherte in Mecklenburg-Vorpommern erhöht.

Zusatzbeitrag – dieses Wort hören gesetzlich Krankenversicherte gar nicht gern. Zum Jahresanfang 2017 haben fünf Krankenkassen die Zusatzbeiträge für Versicherte in Mecklenburg-Vorpommern erhöht.

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"Höhere Beiträge müssen die Versicherten nicht akzeptieren", erklärt Wiebke Cornelius. Grundsätzlich können Versicherte alle 18 Monate ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln. Im Falle einer Beitragserhöhung steht ihnen zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht zu.

Doch beim Wechsel sollte man auch die zusätzlichen Leistungen im Auge behalten, wie z. B. eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Impfungen oder Früherkennungsuntersuchungen. Einige Krankenkassen bieten auch Zuschüsse zu Sport und Gesundheitskursen an oder übernehmen Kosten für Haushaltshilfen im Krankheitsfall.

Weitere Informationen und einen Musterbrief zum Sonderkündigungsrecht finden Sie hier

Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin BS Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

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