Beitragssteigerung in der privaten Krankenversicherung?

Pressemitteilung vom
Für viele privat Krankenversicherte sind Schreiben ihres Versicherungsunternehmens mit Informationen über Beitragserhöhungen mehr als unerfreulich. Insbesondere ältere Versicherte, deren Rente nur mäßig steigt und denen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung versperrt ist, sehen zunehmend mit Angst in die Zukunft.

Für viele privat Krankenversicherte sind Schreiben ihres Versicherungsunternehmens mit Informationen über Beitragserhöhungen mehr als unerfreulich. Insbesondere ältere Versicherte, deren Rente nur mäßig steigt und denen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung versperrt ist, sehen zunehmend mit Angst in die Zukunft.

Off

Wer also als privat Krankenversicherter kürzlich eine Beitragserhöhung von seinem Versicherer erhalten hat und sich über die erneute Erhöhung ärgert, sollte zunächst den bestehenden Versicherungsschutz auf geeignete Einsparungen z. B. die Erhöhung der Selbstbeteiligung oder den Verzicht auf die Chefarztbehandlung hin prüfen.

Sind bei den Einsparungen bereits alle Gegebenheiten ausgeschöpft, kann durch einen Tarifwechsel eine Beitrags-ersparnis erreicht werden. Auf einen Wechsel in andere Tarife des Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz besteht ein gesetzliches Recht.

Die Verbraucherzentrale stellt hierfür einen Musterbrief zur Einholung von Angeboten zum Tarifwechsel zur Verfügung und bietet in diesem Zusammenhang eine computergestützte Beratung an. Unter der Rufnummer 0381 - 208 7050 ist die hierfür notwendige Terminvereinbarung möglich.

Für weitere Informationen:
Karl-Michael Peters, Berater Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.