Für viele privat Krankenversicherte sind Schreiben ihres Versicherungsunternehmens mit Informationen über Beitragserhöhungen mehr als unerfreulich. Insbesondere ältere Versicherte, deren Rente nur mäßig steigt und denen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung versperrt ist, sehen zunehmend mit Angst in die Zukunft.
Wer also als privat Krankenversicherter kürzlich eine Beitragserhöhung von seinem Versicherer erhalten hat und sich über die erneute Erhöhung ärgert, sollte zunächst den bestehenden Versicherungsschutz auf geeignete Einsparungen z. B. die Erhöhung der Selbstbeteiligung oder den Verzicht auf die Chefarztbehandlung hin prüfen.
Sind bei den Einsparungen bereits alle Gegebenheiten ausgeschöpft, kann durch einen Tarifwechsel eine Beitrags-ersparnis erreicht werden. Auf einen Wechsel in andere Tarife des Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz besteht ein gesetzliches Recht.
Die Verbraucherzentrale stellt hierfür einen Musterbrief zur Einholung von Angeboten zum Tarifwechsel zur Verfügung und bietet in diesem Zusammenhang eine computergestützte Beratung an. Unter der Rufnummer 0381 - 208 7050 ist die hierfür notwendige Terminvereinbarung möglich.
Für weitere Informationen:
Karl-Michael Peters, Berater Beratungsstelle Rostock