Damit alles rund läuft auf der Hanse Sail

Pressemitteilung vom
Vom 10. bis zum 14. August findet in der Hansestadt Rostock mit der Hanse Sail das größte Volksfest Mecklenburg-Vorpommerns statt.

Vom 10. bis zum 14. August findet in der Hansestadt Rostock mit der Hanse Sail das größte Volksfest Mecklenburg-Vorpommerns statt.

Off

Die Sail mit all´ ihren Attraktionen lockt jedes Jahr Tausende Besucher an. An den zahlreichen wird Ständen bewirtet und auch einiges zum Verkauf angeboten. Viele haben vorab einen Segeltörn gebucht. Doch was ist mit ihren Rechten? Haben Sie Anspruch auf einen Umtausch oder was kann man tun, wenn die Fahrt mit dem Segler verkürzt wird? Die Verbraucher-zentrale klärt auf, so dass auch die diesjährige Sail für alle ein gutes Geschäft wird:

Kann ich Verträge widerrufen – etwa wenn mir das gekaufte Stofftier nicht mehr gefällt?
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen haben Sie ein Widerrufsrecht, auf das Sie der Händler hinweisen muss. Fraglich ist, wann ein Verkaufsstand auf der Hanse Sail als Geschäftsraum anzusehen ist. Dies soll laut des umstrittenen Urteils des Landgerichts Freiburg (Urteil v. 22.10.2015, Az. 14 O 176/15) davon abhängen, wo der Händler tätig ist. Danach besteht ein Widerrufsrecht nicht, wenn der Unternehmer sein Gewerbe ständig oder gewöhnlich auf Volksfesten ausübt – das dürfte wohl überwiegend so sein, sodass Sie dann nicht widerrufen können. Ihre Kaufentscheidung auf der Sail ist in der Regel nicht widerrufbar und ein Umtausch nur bei Kulanz des Händlers möglich!


Was passiert, wenn ich mangelhafte Ware gekauft habe?
Wenn die Ware mangelhaft ist, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung. Dies gestaltet sich manchmal jedoch schwierig, wenn Sie den Mangel erst nach dem Ende des Volksfestes bemerken und von dem Händler weit und breit keine Spur mehr ist. Informieren Sie sich frühzeitig über den Verkäufer, um später Ihr Recht durchsetzen zu können. Wichtig sind der Name sowie die Anschrift des Unternehmens. Nicht selten haben die Unternehmen ihren Sitz im Ausland, was die Durchsetzung der Ansprüche erschwert.


Ich bin Allergiker – wie erkenne ich an den Ständen, was ich essen kann?
Leckere Düfte verlocken an jeder Ecke zum Essen, doch die bunte Vielfalt kann für Allergiker ein Problem sein. Seit Anfang 2015 müssen deshalb auch bei losen Waren, in Gaststätten und an Imbissbuden die Informationen zu allergenen Bestandteilen gegeben werden. Sollten die Hauptallergene nicht an den einzelnen Produkten oder Preisschildern zu sehen sein, kann der Verkäufer Sie am Stand auch mündlich darüber informieren, was enthalten ist. Auf diese Möglichkeit muss aber auf einem Schild hingewiesen werden und eine Liste mit allen Angaben muss im Stand bereitliegen.


Muss für eine Toilettenbenutzung immer bezahlt werden?
In einer Gaststätte hat der Inhaber das Hausrecht und darf frei entscheiden, ob seine Gäste oder auch Fremde die Toilette kostenfrei benutzen dürfen. Er kann auch entscheiden, wer den Betrieb als Gast aufsuchen darf und wer nicht. Einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Toilette haben Sie nicht. Daran ändert sich auch am Toilettenwagen nichts. Insbesondere, wenn per Schild darauf hingewiesen wird, dass die Nutzung kostenpflichtig ist, müssen Sie hier zahlen. Wenn am Eingang hingegen nur der gewohnte Stehtisch mit einem Münzteller darauf zu finden ist, können Sie davon ausgehen, dass die Toilettennutzung kostenfrei ist und die Münzen als freiwilliges Trinkgeld fürs Personal anzusehen sind.


Was passiert, wenn ich verdorbene Lebensmittel erhalten habe? Wen kann ich dafür wie belangen?
Bei Magen-Darm-Erkrankungen oder sogar Salmonellenvergiftungen, die durch verdorbene Lebensmittel eines Gastronomen auf dem Volksfest verursacht wurden, können Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz haben. Hierfür müssen Sie jedoch nachweisen, dass die Krankheit allein durch das Gericht ausgelöst wurde, dass Sie dort zu sich genommen haben. Dies ist sehr schwierig, da insbesondere bei Magen- und Darmverstimmungen viele verschiedene Ursachen möglich sind. Sie können den Verdacht mit Ihrem Arzt besprechen und das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock informieren. Hilfreich sind auch der Name sowie die Anschrift des Unternehmens.


Bei Riesenrad und Co. wird draußen viel versprochen. Was, wenn die Fahrt dann auffallend kurz ist oder es zu einer längeren Störung kommt?
Bei einer zu kurzen Fahrt könnte eine mangelhafte Leistung vorliegen, die zur Minderung berechtigt. Es gibt jedoch keine allgemein gültigen Grundsätze, wie lang eine Fahrt dauern muss. Endet die Fahrt – nach Ihrer Ansicht – nach zu kurzer Zeit, wird es schwierig sein, einen Mangel darzulegen und zu beweisen. Wissen Sie aus Erfahrung, was üblich ist, können Sie damit argumentieren. Muss eine Fahrt abgebrochen werden, sollte das Fahrgeld zurück verlangt werden. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Programm vorher verbindlich festgelegt worden ist - "drei Runden mit dem Riesenrad" oder "Fahrtdauer mindestens 15 Minuten". Eine Abweichung vom Vereinbarten berechtigt dann zur Minderung und Sie können einen Teil des Geldes zurückfordern.


Von wem werden die Fahrgeschäfte auf ihre Sicherheit getestet?
Fahrgeschäfte benötigen zunächst schon vor dem ersten Aufstellen eine behördliche Genehmigung, mit der sie dann in Betrieb genommen werden dürfen. Allerdings muss nach jedem Aufbau eine so genannte Gebrauchsabnahme vor Ort erfolgen, die je nach Bundesland entweder durch lokale Behörden, wie z.B. die Bauaufsichtsämter oder durch beauftragte Prüfunternehmen wie den TÜV durchgeführt wird. Zusätzlich müssen die Anlagen regelmäßig intensiven technischen Prüfungen unterzogen werden. Diese wiederkehrenden Prüfungen dürfen nur von speziell zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden.


Bei Schießständen, Dosenwerfen, Losverkauf und Co. soll es schon einmal Tricksereien geben. Was kann ich bei einem Verdacht tun?
Im Vorhinein gibt es keine Prüfverfahren. Die Teilnahme an solchen Geschicklichkeitsspielen beruht auf Vertrauensbasis. Manipuliert zum Beispiel der Schießbudenbetreiber seine Gewehre, so ist dies Betrug. Haben Sie einen konkreten Verdacht, können Sie Anzeige bei der Polizei erstatten.


Der Platz ist matschig, ich rutsche aus. Haftet der Betreiber des Volksfestes, wenn ich mich dabei verletze?

Grundsätzlich trifft jeden, der eine Gefahrenquelle schafft, die Pflicht, notwendige und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Dies gilt auch für den Betreiber eines Volksfests, wie das OLG Hamm bereits im Jahr 2015 entschieden hat (Urteil vom 24.3.2015, Az. 9 U 114/14). Der Betreiber muss allerdings nicht für alle denkbaren Gefahren Vorkehrungen treffen. Vielmehr sind Vorsorgemaßnahmen, wie zum Beispiel durch Hinweise, nur dann erforderlich, wenn eine Verletzung naheliegend erscheint: Wenn Sie also die Gefahrenquelle nicht rechtzeitig sehen können – zum Beispiel eine rutschige Stelle oder ein auf dem Gehweg herumliegendes Kabel.


Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius
Teamleiterin BS Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Unsere aktuellen Stellenangebote

Aktuell haben wir folgende offenen Stellen zu besetzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.