Dem Schimmelbefall die Grundlage entziehen

Pressemitteilung vom
Schimmelpilz ist ein immer wieder ein problematisches Thema beim Bewohnen von Immobilien. Häufig wird es falsch gedeutet und behandelt.

Schimmelpilz ist ein immer wieder ein problematisches Thema beim Bewohnen von Immobilien. Häufig wird es falsch gedeutet und behandelt.

Off

Dunkle Flecken an bzw. auf der Wand stellen häufig typische Schimmelerscheinungen dar. Diese sind nicht immer sofort erkennbar, da sie sich vorrangig in Raumecken, Nischen und an Fensteranschlägen entwickeln. Sichtbar wird der Schimmelbefall mitunter erst, wenn eine wohnliche und gesundheitliche Beeinträchtigung bereits stattfinden kann. Oft erkennt man den vorliegenden Schimmelbefall auch an einem bereits vorhandenen muffigen Geruch.

Einem Schimmelpilz bzw. dessen sogenannte Sporen reicht es, wenn für ausreichende Lebensgrundlage auf der Wand, dem Fensterrahmen usw. gesorgt ist. Durch eine ausreichende Feuchtezufuhr aus der Luft, die Beschaffenheit der Oberfläche und der Raumtemperatur werden häufig die idealen Bedingungen für die Entstehung und Entwicklung von Schimmelpilz geschaffen. Immer wenn die raumklimatischen Bedingungen (Temperatur / relative Feuchte der Raumluft / Oberflächentemperatur der Bauteiloberfläche) für den Schimmelbewuchs ideal sind, muss auch mit einem Befall gerechnet werden. In den meisten Fällen ist als erste Schimmelentstehungsursache ein falsches bzw. nicht geeignetes Heizungs- und Lüftungsverhalten zu nennen, aber auch bauliche Mängel und sog. "Wärme/Kältebrücken" kommen ursächlich in Frage. Die genaue Beurteilung und Ursachenfindung sollte hierbei immer durch einen beratenden Fachmann stattfinden. Eigene Beurteilungen und Beseitigungsversuche gehen meist daneben und verschlimmern durch eine mögliche Streuung der Sporen die Situation.

Es bleibt in vielen Fällen immer wieder unberücksichtigt, dass nur bei einer umfassenden und fachgerechten Schimmelpilz-beseitigung ein erneuter Befall ausbleiben kann. Auch wenn eine Optimierung der raumklimatischen Bedingungen durch ein geändertes Heizungs- und Lüftungsverhalten stattfindet und/oder bauliche Mängel beseitigt sind, reicht eine nur oberflächliche Entfernung nicht immer aus. Schimmelpilzsporen setzen sich mitunter nicht nur in der Oberfläche, sondern auch in tieferen Bereichen bis unter den Anstrich oder die Tapete fest und können hier später auch unter nicht idealen Bedingungen wachsen. Hier gilt es auch diese Bereiche einzubeziehen.

Zur Vorbeugung gegen Schimmelpilz gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, sein Verhalten in den eigenen vier Wänden so zu gestalten, dass einer Entstehung weitestgehend entgegengewirkt wird. Hier gibt die Verbraucherzentrale MV Empfehlungen und Tipps.

Bei allen Fragen zu den Themen Schimmel und effizienter Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

Für weitere Informationen:
Jost Hamacher
Leiter FB Bauen / Wohnen / Energie

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.