Die Tücken in der Baubeschreibung

Pressemitteilung vom
Das Bauvorhaben für die Familie ist beschlossen, die vertraglichen Dinge werden besprochen und die Vertragsunterzeichnung steht bevor.

Das Bauvorhaben für die Familie ist beschlossen, die vertraglichen Dinge werden besprochen und die Vertragsunterzeichnung steht bevor.

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Neben vielen wichtigen Bestandteilen des Vertrages kommt der sogenannten Baubeschreibung umfassende Bedeutung zu. Diese - dem Vertrag beigefügte Baubeschreibung - hat große Aussagekraft hinsichtlich der Qualität und Quantität der Bauleistungen und einzubauenden Materialien.

Neben den grundsätzlichen Themen, wie der Baustelleneinrichtung, der Gebäudegründung, der Hausanschlüsse, der allgemeinen Bauweise, der aktuellen EnEV-Anforderungen, der speziellen baulichen Standards zum Objekt, der haustechnischen Ausstattung u.v.m. gibt die Baubeschreibung eine Vielzahl von wichtigen Informationen, welche nach Vertragsunterzeichnung verbindlichen Charakter bekommen.

Häufig wird eine allgemein gültige Baubeschreibung zum Bauvorhaben an den zukünftigen Bauherrn ausgehändigt und diese bis zum Vertragsabschluss nicht detailliert überarbeitet bzw. an die Individualität des Bauvorhabens angepasst. Ausführungs- und ausstattungsrelevante Details werden nicht besprochen und wichtige Vereinbarungen als Grundlage zum Vertrag nicht getroffen. Ärger, Missverständnisse, zusätzliche Kosten oder gar gerichtliche Auseinandersetzungen sind dann vorprogrammiert.

Nur wenn alle relevanten Leistungsangaben, die Benennung der baulichen Leistung, die technisch eindeutige Beschreibung der örtlichen Ausführung und der baulichen Beschaffenheit der Materialien sowie eng eingegrenzte Produktbeschreibungen verständlich beschrieben sind, sollte eine solche Baubeschreibung akzeptiert werden und als Grundlage zum Bauvertrag dienen.

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hat ein umfassendes Beratungsangebot für Bauwillige. Neben der Beratung zur Baufinanzierung und der Bauvertragsprüfung wird auch die Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung angeboten. Eine solche Beratung kostet 70 Euro. Eine Terminvereinbarung unter 0381 208 70 50 ist notwendig.

Auch die Broschüre Die Musterbaubeschreibung zeigt, was eine gute Baubeschreibung enthalten muss und erläutert alle wichtigen Punkte ausführlich. Der unentbehrliche Ratgeber für Bauwillige kann in den Beratungsstellen bzw. im Ratgebershop unter www.nvzmv.de für 19,90 Euro zuzüglich 2,50 Euro Versandkosten erworben werden.


Für weitere Informationen:
Jost Hamacher
Leiter Fachbereich
Bauen | Wohnen | Energie

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Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

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