Diesen Tag möchte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. zum Anlass nehmen und daran erinnern, dass es seit dem 25. Mai 2018 eine europaweit einheitliche Datenschutzrichtlinie gibt. Somit können Unternehmen und Anbieter nicht mehr in ein Land mit dem niedrigsten Datenschutz-Level ausweichen.
Für Verbraucher wurde mit der neuen Datenschutzgrundverordnung die Möglichkeit eingeräumt, weitere Verbraucherrechte geltend zu machen.
Dazu zählen etwa das Recht auf Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung der Daten).
Verbraucher haben somit:
- Ein Recht auf Information
Über die Verarbeitung von Daten müssen Unternehmen aktiv über die Verarbeitung von Daten informieren. Dies ist u. a. durch eine leicht erreichbare Datenschutzerklärung mit allen Einzelheiten zur Datenverarbeitung möglich.
- Ein Recht auf Auskunft
Unternehmen müssen in präziser, transparenter, verständlicher klarer und einfacher Sprache über die Datenverarbeitung informieren. Hierzu gehören beispielsweise die Nennung des Zwecks der Datenverarbeitung, die Speicherdauer, Informationen über die Herkunft der Daten und mögliche Empfänger.
- Widerspruchsrecht
Verbraucher haben die Möglichkeit, der Datenverarbeitung für Direktwerbung und Profilbildung jederzeit kostenfrei und ohne Begründung zu widersprechen. Zusätzlich können Sie die Sperrung Ihrer Daten verlangen. Sollte die Verarbeitung anderen Zwecken als der Direktwerbung dienen, müssen sie für Ihren Widerspruch einen plausiblen Grund anführen.
- Recht auf Berichtigung
Falsche Daten müssen unverzüglich berichtigt oder vervollständigt werden.
- Recht auf Löschung/Recht auf Vergessen
Werden Verbraucherdaten unrechtmäßig verarbeitet oder nicht mehr für den Zweck benötigt, für den sie erhoben wurden, so steht dem Verbraucher ein Recht auf Löschung zu. Auch nach einem Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten oder bei Widerruf des Verbrauchers der zuvor erteilten Einwilligung müssen Unternehmen die Verbraucherdaten löschen. Ist das Unternehmen zur Löschung verpflichtet, so muss es die Daten oder Links zu den Daten nicht nur auf der eigenen Internetseite löschen, sondern auch Dritte, die die Daten ebenfalls verarbeiten, über das Löschungsverlangen informieren.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung / Sperre
Bei einem bestehenden Streit über die Richtigkeit der Daten oder bei Widerspruch des Verbrauchers gegen die Verarbeitung seiner Daten und ist momentan noch nicht geklärt, ob diesem ein berechtigtes Interesse des Unternehmers entgegensteht, kann vom Verbraucher zwar noch nicht die Löschung, zumindest aber die Sperre der Datenverarbeitung verlangt werden. Denn sind die Daten gesperrt, darf das Unternehmen diese nicht mehr wie gewohnt nutzen und dem Verbraucher somit als Kunden beispielsweise keine Werbung per Mail mehr senden.
- Recht auf Datenmitnahme
Die Datenschutzgrundverordnung gibt dem Verbraucher außerdem die Möglichkeit, einfacher zwischen den Anbietern sozialer Netzwerke, E-Mail und anderen Cloud-Diensten zu wechseln. Hierzu kann von bisherigen Anbietern verlangt werden, personenbezogene Daten – Fotos, Videos, E-Mails, Playlists, Kontakte –, die sie selbst bereitgestellt haben, in einem strukturierten gängigen transportfähigen Format anzubieten, damit diese auf den neuen Anbieter übertragen werden kann bzw. die direkte Übertragung zum neuen Anbieter verlangt werden kann.
Die Musterbriefe zum Thema „Daten und Rechte im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung“ finden Verbraucher auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. hier:
Für weitere Informationen:
Katrin Schiller, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock