Basis-Energieberatung seit 1.1.2019 kostenlos

Pressemitteilung vom
Alle Beratungen der „Energie-Checks“ kosten nun einheitlich 30 Euro und Verbraucher können noch einfacher etwas für den Klimaschutz tun.
Neue Preise
Off

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät seit dem 1. Januar 2019 kostenlos in allen Beratungsstellen. Auch den „Basis-Check“ führen die Berater nun ohne Zuzahlung beim Verbraucher durch. Die Preise für die „Energie-Checks“, bei denen ebenfalls ein Berater nach Hause kommt, wurden vereinheitlicht und kosten nur noch 30 Euro. Für einkommensschwache Haushalte sind alle „Energie-Checks“ kostenfrei.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale kostet tatsächlich deutlich mehr. Der Wert eines „Solarwärme-Checks“ beträgt beispielsweise 422,45 Euro. „Mit höchstens 30 Euro Zuzahlung übernehmen Verbraucher nur einen kleinen Teil des Gesamtbetrages, den weitaus größeren Anteil zahlt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.“, erläutert Arian Freytag, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen/Energie der Verbraucherzentrale in Rostock.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale findet online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch statt. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Weitere Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Für weitere Informationen:
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen/Wohnen/Energie

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Förderhinweis_Energie

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.