Erhöhung der Abschlagszahlungen durch Energieversorger – zu Recht?

Pressemitteilung vom
Derzeit erreichen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale MV vermehrt die Meldungen verunsicherter Verbraucher, deren Abschlagszahlungen auf Grund erhöhter Energiepreise angehoben wurden.
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Derzeit erreichen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale MV vermehrt die Meldungen verunsicherter Verbraucher, deren Abschlagszahlungen auf Grund erhöhter Energiepreise angehoben wurden.

Die Preise für Energie steigen. Einige Energieversorger kommen dadurch in Zahlungsschwierigkeiten. Die Erhöhung der Abschläge ist da eine willkommene Gelegenheit, sich bei Verbrauchern einen kostenlosen Kredit zu besorgen. Verbraucher beschwerten sich über Erhöhungen des Abschlags von über 118,6%. Ohne eine Preisänderung oder Mehrverbrauch ist eine Erhöhung des Abschlags nicht zulässig. Damit Verbraucher nicht das Insolvenzrisiko des Versorgers tragen, sollten sie sich gegen die Abschlagserhöhung wehren.

Zu unterscheiden davon sind die Fälle, in denen eine Preiserhöhung durch den Versorger erfolgt ist. Bei diesen steht den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht zur Verfügung.

Hilfe finden Sie bei der Verbraucherzentrale MV unter 0381/ 208 70 50.

Für Anfragen der Redaktionen:
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen|Wohnen|Energie

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