Es ist wieder soweit - Stromkostenabrechnung prüfen lassen

Pressemitteilung vom
In M-V flattern so langsam die ersten Stromkostenabrechnungen ins Haus. In diesem Jahr könnten einige Haushalte mit einer Forderung überrascht werden.
Stromkostenabrechnung
Off

In M-V flattern so langsam die ersten Stromkostenabrechnungen ins Haus. In diesem Jahr könnten einige Haushalte mit einer Forderung überrascht werden. Ob die Forderung wirklich stimmt oder sich vielleicht doch ein Fehlerteufel eingeschlichen hat, das können Verbraucher:innen bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen prüfen lassen.

Durch die steigenden Energiepreise kann es in diesem Jahr passieren, dass die Stromkostenabrechnung weniger positiv für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausfällt. Auch wenn man als Verbraucher in diesem Jahr schon kräftig an Strom eingespart hat, kann es sein, dass es trotzdem zu einer Forderung durch den Stromversorger kommt. Wer verunsichert ist oder einfach durch einen geschulten Blick auf die Rechnung erfahren möchte, ob diese auch korrekt ermittelt wurde, der ist bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen in Mecklenburg – Vorpommern genau an der richtigen Adresse. Gerne prüft ein unabhängiger Energieberater online oder in einer der Beratungsstellen die Stromkostenabrechnung der Verbraucher:innen auf Auffälligkeiten und bespricht, wie weiter verfahren werden kann. Hilfreiche Tipps, wie noch mehr Strom eingespart werden kann, gibt es, wenn gewünscht, gratis dazu.

Ein Anruf zur Terminabsprache für ein persönliches Gespräch unter der Rostocker Telefonnummer 0381-2087050 oder eine Anmeldung zur Onlineberatung auf der Website der Verbraucherzentrale M-V genügt.

Für Anfragen der Redaktionen:
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen|Wohnen|Energie

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.