Heizkostenabrechnung – Geld zurück aber oft zu wenig

Pressemitteilung vom
Bei der Heizkostenabrechnung wird der Verbrauch des vergangenen Jahres abgerechnet. Diese soll den eigenen Energiekonsum nachvollziehbar machen und wird bei sparsamem Verhalten mit einem Guthaben belohnt.
Heizkostenabrechnung
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Bei der Heizkostenabrechnung wird der Verbrauch des vergangenen Jahres abgerechnet. Diese soll den eigenen Energiekonsum nachvollziehbar machen und wird bei sparsamem Verhalten mit einem Guthaben belohnt. Viele Heizkostenabrechnungen sind jedoch fehlerhaft und können trotz Guthaben zu niedrig berechnet worden sein. Eine Überprüfung durch Energieberater ist empfehlenswert.

Guthaben kann zu niedrig berechnet worden sein
Eine Studie der „Marktwächter Energie“ deckte bereits 2018 auf, dass zwei Drittel der Heizkostenabrechnungen falsch oder zumindest fehlerhaft waren. Bei Überprüfungen durch die Energieberater der Verbraucherzentralen M-V treten jährlich einige Fälle auf, bei denen die Gutschriften zu gering ausfielen. „Das bedeutet“, so Arian Freytag, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen/Energie, „dass Verbraucher mit einer Prüfung ihrer Heizkostenabrechnung sogar noch mehr Geld zurückbekommen könnten, sofern die Abrechnung fehlerhaft berechnet wurde. Auch bei Heizkostenabrechnungen, die positiv ausfallen, lohnt sich ein geschulter Blick eines Energie-Experten.“

Nachzahlungen oft zu hoch
Natürlich kann eine Heizkostenabrechnung auch mit einer Nachzahlung einhergehen. Es lohnt sich eine gründliche Prüfung und die Gegenüberstellung zu vorangegangenen Abrechnungen der gleichen Wohnung. Die Energieberater der Verbraucherzentralen sind Profis und sehen schnell Auffälligkeiten. Bei der Beratung - derzeit telefonisch oder online - werden Einzelheiten erörtert und Tipps zur weiteren Vorgehensweise gegeben. „Es ist nicht selten, dass eine Nachzahlung fehlerhaft berechnet wurde und der Mieter weniger oder nichts zurückzahlen musste“ sagt Freytag.

Beratung bei der Energieberatung
Eine Beratung zur Heizkostenabrechnung hat einen Wert von 60 Euro, aber dank Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann es für Verbraucher kostenfrei angeboten werden. Wegen der Pandemie kann keine persönliche Beratung stattfinden. Verbraucher können die Onlineberatung unter https://www.meine-verbraucherzentrale.de/onlineberatung nutzen oder sich für eine telefonische Beratung unter der kostenlosen Rufnummer 0800 809 802 400 anmelden.

 

Für Anfragen der Redaktionen:
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen|Wohnen|Energie

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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