Seit Juli 2020 gilt die Mehrwertsteuersenkung, auch für Strom. Hieß es doch zuletzt, dass die Strompreise in diesem Jahr aufgrund der EEG-Umlage steigen, kann durch die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent, die die Energieversorger demnach fürs zweite Halbjahr weitergeben, der Strompreis sogar sinken.
Die Verbraucherzentrale hatte den Verbraucher*innen dazu geraten, ihre Stromzählerstände vom 30.06.2020 aufzuschreiben oder besser noch abzufotografieren. Zusätzlich wurde vorgeschlagen, dieses Foto an den Energieversorger per Post oder E-Mail zu schicken. Das sollte helfen, einen konkreten Wert des Zählerstandes zu ersehen und die Jahresabrechnung nicht nur über einen Schätzwert zu ermitteln. Dabei könne sich durch Einbeziehung der Mehrwertsteuersenkung ein Plus von einigen Euros ergeben.
Einsparpotential selbst ermitteln
Wer die Chance, ein Foto zu machen, verstreichen lassen hat, hat trotzdem noch die Möglichkeit, sich im Nachgang über regelmäßiges Notieren der Zählerstände einen Überblick über seinen Energieverbrauch zu verschaffen. Das hilft auch ein besseres Gefühl für den Stromverbrauch zu bekommen. Dieser liegt bei einem 2-3 Personenhaushalt bei ca. 2000 – 3000 Kilowattstunden jährlich. Durch regelmäßige Kontrolle können Verbraucher*innen ihren Verbrauch vergleichen und eventuelle persönliche Einsparpotenziale ermitteln.
Bei Unklarheiten bezüglich der Stromabrechnung können Verbraucher und Verbraucherinnen eine kostenfreie Beratung bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale MV e.V. in Anspruch nehmen. Nach vorheriger telefonischer Anmeldung berät dann ein Energieberater kompetent und unabhängig.
Für Anfragen der Redaktionen:
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen|Wohnen|Energie