Die Verbraucherzentrale rät dringend, beim Unterzeichnen von Dokumenten oder Verträgen die Jahreszahl 2020 vollständig auszuschreiben. Im täglichen Gebrauch schreiben viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf wichtigen Unterlagen oft die Jahreszahl in verkürzter Schreibweise. Diese Schreibweise birgt Gefahren, da Betrüger leicht das Datum abändern können. So wird dann zum Beispiel aus dem 23.01.20 plötzlich das Datum 23.01.2016. Katrin Schiller, Juristin der Verbraucherzentrale MV erklärt, dass Betrüger bei einer verkürzten Schreibweise zahlreiche unterschiedliche Jahreszahlen in der Zukunft oder Vergangenheit verfälschen können. Dadurch lassen sich zum Beispiel Verträge verlängern oder auch verkürzen.
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Katrin Schiller Name, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock