In Deutschland besteht eine Rauchmelder-Pflicht. Jeder Haus- und Wohnungseigentümer ist verpflichtet, in der eigenen und auch in seinen vermieteten Wohnungen und Häusern Rauchwarnmelder zu installieren. Was allerdings nicht einheitlich geregelt ist, sind die in den Geräten zu verwendenden Energiequellen, welche nach der Entsorgung eventuell störende Geräusche verursachen können.
Oftmals werden Geräte mit Energiequellen betrieben, die nicht auswechselbar sind. Die alten Rauchmelder müssen dann nach Ende der Laufzeit komplett entsorgt werden. Das ist zum einen nicht nachhaltig und zum anderen können demontierte Geräte, unter Umständen, störende Geräusche verursachen.
Der unangenehme Warnton kann durch Staub, Dampf, Temperaturschwankungen und Feuchtigkeit ausgelöst werden. Selbst nach der Entsorgung, welche fachgerecht beim Sondermüll erfolgen sollte, kann es passieren, dass das Gerät die schrillen Fehlalarmtöne noch in der Mülltonne von sich gibt. Das kann unter Umständen auf Bewohner im näheren Umfeld störend wirken. Rauchmelder mit auswechselbaren Batterien verhindern dieses Problem nach der Entsorgung. Denn ohne Energie können auch keine störenden Geräusche entstehen. Vorausgesetzt die Batterien wurden vor Entsorgung des Gerätes entfernt.
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt, bei der Anschaffung eines neuen Rauchmelders auf die Nachhaltigkeit sowie das Qualitätssiegel „Q“ zu achten. Rauchmelder mit auswechselbaren Batterien haben eine längere Lebensdauer, sind nach der Entsorgung nicht anfällig für Fehlalarme und müssen auch nicht komplett mit Gehäuse und Energiequelle entsorgt werden.
Für Anfragen der Redaktionen:
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen/Wohnen/Energie