Seit 1. Januar gelten strengere Feinstaub-Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen
Verbraucher, die ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, müssen seit dem 1. Januar 2018 strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte beachten.
Die wichtigsten Informationen zum Kamingebrauch auf einen Blick:
Alte Öfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. So erzeugt ein Kaminfeuer in einer Stunde etwa genauso viel Feinstaub wie ein Dieselfahrzeug bei einer 100 Kilometer langen Fahrt. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Der Gesetzgeber reagierte, indem er die Feinstaub-Grenzwerte herabsetzte und festlegte, dass ab dem 1. Januar 2018 Öfen, die vor 1985 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden müssen. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen, wie es z. B. in Stuttgart bei Feinstaubalarm passiert.
Jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen, indem er
- gut abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet,
- geeignete Anzünder verwendet,
- keinen Müll verbrennt,
- eine geeignete Feuerstätte zum Heizen nutzt,
- auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichtet,
- Feuerstätten für Holzpellets wählt, diese haben weniger Feinstaubemissionen, als solche für Brennholz.
Mit Brennholz zu heizen kann zwar nachhaltig sein, aber auch teurer als gedacht. Denn obwohl das Holz bezogen auf dessen Energiegehalt meist preiswerter ist als Erdgas oder Erdöl, nutzen viele Kamine und Öfen den Brennstoff ineffizient, so dass es zu hohen Wärmeverlusten kommt.
Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale. Sie geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte sowie andere Tipps zum Thema Energie.
Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).
Weiterführende Informationen zur ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes finden man hier.
Für weitere Informationen:
Sascha Beetz, Fachberater Bauen|Wohnen|Energie
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.