Fitnessstudios

Pressemitteilung vom
Gerade in der Nachweihnachtszeit werden gern und oft vorschnell langfristige Fitnessverträge abgeschlossen, damit die Pfunde wieder purzeln. Diese Verträge haben es aber oft in sich, wie eine Umfrage offenbart.

Gerade in der Nachweihnachtszeit werden gern und oft vorschnell langfristige Fitnessverträge abgeschlossen, damit die Pfunde wieder purzeln. Diese Verträge haben es aber oft in sich, wie eine Umfrage offenbart.

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Ärger mit Fitnessstudios ist schon seit langem ein Thema bei den Verbraucherzentralen. Die bundesweite Umfrage mehrerer Verbraucher- zentralen macht nun deutlich: Rechtsverstöße und die Benachteiligung von Verbrauchern sind weiterhin an der Tagesordnung. "Gerade, wenn Verbraucher wegen eines Umzugs oder aus gesundheitlichen Gründen ihren Vertrag kündigen wollen, gibt es Probleme", sagt Stephan Tietz, Jurist der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Bei über einem Drittel der Teilnehmer wurde eine außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert. Die nicht repräsentative Umfrage lief von August bis Oktober 2016. 520 Verbraucher nahmen daran teil.

Positiv bewertet der Jurist, dass Verbraucher gut darüber informiert sind, welche Klauseln in den Verträgen stehen. Allerdings ist oft unklar, ob diese Vereinbarungen zulässig sind. "Rechtswidrig ist es beispielsweise, wenn Fitnessstudios die Haftung für mitgebrachte Kleidung, Geld oder Wertsachen bei Verlust komplett oder generell ausschließen. Das war bei gut einem Drittel der Meldungen der Fall", sagt Tietz.

Knapp 20 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass ihr Vertrag Klauseln zur Erhöhung des Mitgliedsbeitrags enthält. Die Fitnessstudios begründeten dies mit steigenden Energie- und Unterhaltskosten oder mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das eine versteckte Preiserhöhung. "Gerichte haben derartige Klauseln bereits als rechtswidrig eingestuft", betont Tietz. Bei 13 Prozent der Teilnehmer behielten Studios es sich vor, jederzeit die Öffnungszeiten zu ändern. Auch das ist nicht erlaubt. "Melden Verbraucher uns rechtswidrige Klauseln oder entdecken wir diese in Verträgen, werden wir weiter dagegen vorgehen", betont Stephan Tietz. Die gesamte Auswertung und weitere Informationen gibt es hier. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen wenden.

Für weitere Informationen:
Stephan Tietz, Berater

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

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