Adventszeit = Spendenzeit

Pressemitteilung vom
Mit Spenden helfen, aber mit Bedacht
Icon weiß rot Geld
Off

Ob für Notleidende in Krisengebieten, für kulturelle Anliegen, für Tier- oder Umweltschutz. Auch in diesem Jahr wird in den Wochen vor Weihnachten zu Spenden aufgerufen. Die Bereitschaft, der Menschheit zu helfen, ist immer groß. Jeder Spender möchte seinen Einsatz sinnvoll verwendet sehen. Aber es ist schwer, die Seriosität der unterschiedlichen Organisationen zu beurteilen.

Die Verbraucherzentrale rät, sich beim Spenden nie unter Druck setzen zu lassen. Spenden sind freiwillige Leistungen, zu denen man nicht überredet, genötigt oder gezwungen werden darf. Diejenigen, die möchten, dass ihre Spenden das richtige Ziel erreichen, können sich am Spendensiegel des Deutschen Zentralinstitutes für soziale Fragen (DZI) orientieren. Nur gemeinnützige Einrichtungen, die ihre Gelder transparent verwalten und zum großen Teil dem angegebenen Zweck zukommen lassen, erhalten nach intensiver Prüfung das DZI-Spendensiegel. Die aktuelle Liste anerkannter Organisationen ist im Internet unter www.dzi.de abrufbar.

Sollten Sie einen kleinen Verein oder ein Projekt in Ihrer Nähe unterstützen wollen, nehmen Sie dort direkt Kontakt auf. Arbeitet die Organisation korrekt, wird man Ihnen sicher gern auf Ihre Fragen antworten und Auskunft über die Verwendung der Gelder erteilen.

Tipp: Aufmerksamkeit ist jedoch immer dann geboten, wenn Sie monatlich Beiträge zahlen sollen. Hier handelt es sich meist um Verträge als Förder-mitglied. Prüfen Sie hier genau, ob Sie diese Mitgliedschaft wollen!

Für weitere Informationen:
Katrin Schiller, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.