Stellen Sie sich vor, Sie werden während eines Urlaubs im Ausland krank oder erleiden einen Unfall. Sind Sie in der Lage den mehrere Tausend Euro teuren Krankenrücktransport nach Hause aus der eigenen Tasche zu begleichen?
Wenn Sie diese Frage verneinen müssen, sollten Sie sich Gedanken über möglichen Versicherungsschutz machen. Die folgenden Tipps der Verbraucherzentrale können dabei hilfreich sein:
Häufig wird bei einer Reisebuchung gleich der Abschluss eines Versicherungspakets angeboten. Ein solches Rund-um-Paket ist jedoch nicht empfehlenswert. Neben der wichtigen Auslandsreise-Krankenversicherung enthalten diese Angebote meistens eine Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- oder Reiseunfallversicherung. Solche Risiken sind oftmals über bereits bestehende Verträge abgedeckt.
Für gesetzlich Krankenversicherte ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung sehr wichtig. Denn die gesetzlichen Kassen übernehmen die Behandlungskosten - je nach Reiseziel - entweder gar nicht oder nicht vollständig. Den Krankenrücktransport zahlen sie nie. Handeln Sie im Bedarfsfall aber nicht eigenmächtig, sondern stimmen sich mit dem Versicherer ab. Diese bieten in der Regel eine telefonische Hotline an. Sollten Sie chronisch erkrankt sein, zahlt die Auslandsreise-Krankenversicherung keine Behandlungen im Zusammenhang mit dieser Krankheit. Jedoch zahlt sie für Fälle, die nicht mit der Vorerkrankung im Zusammenhang stehen. Haben Sie bereits eine Reisekrankenversicherung, sollten Sie prüfen, ob es inzwischen bessere Tarife gibt. Viele Versicherungen haben - nach Untersuchungen der Stiftung Warentest - ihre Leistungen verbessert. Auch privat Krankenversicherte sollten den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung in Erwägung ziehen, vor allem dann, wenn in bestehenden Tarifen der Krankenrücktransport eingeschränkt ist oder ganz fehlt.
Wer über eine Kreditkarte verfügt, hat meistens einen bestimmten Reiseschutz inklusive. Allerdings können hier Einschränkungen bestehen: Beispielsweise ist nur der Reiserücktritt versichert bzw. nur der Karteninhaber. Oder es sind nur Reisen versichert, die mit der Karte bezahlt wurden, und die Kosten für Behandlung und Rücktransport sind begrenzt.
Um sicherzugehen, schließen Sie lieber eine zusätzliche Reisekrankenversicherung ab. Eine Doppelversicherung ist nicht schädlich, muss nur im Schadensfall angegeben werden.
Weitere anbieterunabhängige Informationen erhalten Urlauber in spe bei der Verbraucherzentrale. Eine Terminvereinbarung ist geboten, wenn bestehende Verträge geprüft werden sollen oder ein Abschluss geplant ist.
Für weitere Informationen:
K.-Michael Peters, Berater