Beginn der Berufsausbildung – sinnvolle Versicherungen

Pressemitteilung vom
Für viele junge Leute ist die Schulausbildung beendet und ein neuer Lebensabschnitt mit der Berufsausbildung beginnt.
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Für viele junge Leute ist die Schulausbildung beendet und ein neuer Lebensabschnitt mit der Berufsausbildung beginnt.

Neben vielen Eindrücken und Erfahrungen, die auf diese zukommen und bewältigt werden müssen, gehört auch, sich mit der eigenen Versicherungssituation zu befassen. Waren Auszubildende bisher bei den Eltern mitversichert, trifft dieses nicht mehr generell zu. Außerdem kommen neue Risiken hinzu, für die bislang kein Versicherungsschutz erforderlich war.

Zunächst ist die Frage der Kranken- und Pflegeversicherung zu klären. Solange man unter 25 Jahre alt und in Ausbildung ist und monatliche Einnahmen nicht über 435 Euro hat, ist man über die Familienversicherung der Eltern mitversichert. Andernfalls benötigt man auch dann schon eine eigene Versicherung.

Eine sehr wichtige Versicherung ist die private Haftpflichtversicherung. Sie tritt immer dann ein, wenn man einem Dritten einen Schaden zufügt. Bei den Eltern sind Kinder mitversichert, solange diese zur Schule gehen, eine erste Ausbildung (Lehre oder Studium) absolvieren oder sich in der üblichen Wartezeit zwischen den Ausbildungsabschnitten befinden. Als Altersgrenze gilt hier meistens das 25. Lebensjahr.

Eine weitere sehr wichtige Versicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sichert den Lebensunterhalt, wenn durch Unfall oder Krankheit die Erwerbstätigkeit nur begrenzt oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Auch bei jungen Leuten können Krankheiten auftreten oder Unfälle passieren, die dazu führen, nicht mehr arbeitsfähig zu sein. Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung haben Berufsanfänger in den ersten fünf Jahren (Wartezeit) nicht. Der Abschluss in jungen, gesunden Jahren sichert geringe Beiträge und einen Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und eventuelle Ausschlüsse.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die erforderlich ist, wenn ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen wird. Ob zusätzlich eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden soll, ist im Einzelfall zu prüfen.

Verfügt jemand über eine eigene Wohnung und besitzt höherwertigen Hausrat oder kann diesen bei Totalverlust finanziell nicht ersetzen, sollte über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken.


Weitere Informationen findet man hier →. Auch eine persönliche Beratung ist in den Beratungsstellen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg möglich. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich, die unter der Rufnummer 0381/208 7050 erfolgen kann.

Für weitere Informationen:
Karl-Michael Peters, Berater BS Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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