Berufsausbildung oder Studium

Pressemitteilung vom
Der Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung stellt für viele junge Leute eine neue Herausforderung dar. Neben vielen neuen Eindrücken und Erfahrungen, die auf diese zukommen und bewältigt werden müssen, gehört auch, sich mit der eigenen Versicherungs-situation zu befassen.

Der Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung stellt für viele junge Leute eine neue Herausforderung dar. Neben vielen neuen Eindrücken und Erfahrungen, die auf diese zukommen und bewältigt werden müssen, gehört auch, sich mit der eigenen Versicherungs-situation zu befassen.

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Eine häufig schwierige, schwer überschaubare Angelegenheit. Waren Auszubildende bzw. Studenten bisher bei den Eltern mitversichert, trifft dieses nicht mehr generell zu. Außerdem kommen neue Risiken hinzu, für die bislang kein Versicherungsschutz erforderlich war. Die Leistungs-unterschiede und die Preise der Anbieter können gravierend sein. Eine Auswahl sollte deshalb nicht nur allein anhand des Beitragssatzes erfolgen. Auch die Bewertung der Leistungen und Vertragsbedingungen sind in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, vor Vertragsabschluss, die Angebote sorgfältig zu prüfen und ggf. Hilfe und Unterstützung hierbei in Anspruch zu nehmen

Zunächst ist die Frage der Krankenversicherung zu klären. Hierbei spielt eine Rolle, wie die Eltern versichert sind (gesetzlich und/oder privat), die Höhe des Einkommens oder auch das Alter des zu Versichernden. Die unterschiedlichen Voraussetzungen einerseits, die gesetzlichen Vorschriften andererseits und die Vielzahl bestehender Angebote lassen es sinnvoll erscheinen, sich hierbei anbieterunabhängig beraten zu lassen.

In der privaten Haftpflichtversicherung besteht meistens bis zum Ende der ersten Ausbildung über den Vertrag der Eltern Versicherungsschutz. Je nach Versicherer liegt die Altersgrenze i.d.R. bei 25 Jahren. Bei Heirat, Überschreiten der Altersgrenze oder nach Abschluss der ersten Ausbildung endet der Schutz über die elterliche Versicherung sofort. Es sollte umgehend ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Lebensunterhalt, wenn durch Unfall oder Krankheit die Erwerbstätigkeit nur begrenzt oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Auch junge Leute können von Krankheiten (ca. 90 Prozent aller Ursachen die zur Berufsunfähigkeit führen) oder Unfällen (ca. 10 Prozent der Ursachen) betroffen werden, die dazu führen, nicht mehr arbeitsfähig zu sein. Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben Berufsanfänger in den ersten fünf Jahren (Wartezeit) nicht. Der Abschluss in jungen, gesunden Jahren sichert geringe Beiträge und einen Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und evtl. Ausschlüsse. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann ein Antrag auch vom Versicherer abgelehnt werden.

Wer Motorrad oder Auto fährt, benötigt dafür eine KFZ-Haftpflicht-versicherung. Ob zusätzlich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Verfügt jemand über eine eigene Wohnung - auch als Mitglied einer WG - und besitzt höherwertigen Hausrat oder kann diesen bei Totalverlust finanziell nicht ersetzen, sollte über den Abschluss einer Hausrat-versicherung nachdenken. Alle, die dagegen zu Hause wohnen oder nur vorübergehend ausziehen, benötigen keine separate Police. Hier genügt die Hausratversicherung (Außenversicherung) der Eltern.

Rat und Unterstützung im Dschungel der verschiedenen Versicherungen und Angebote wird in den Beratungsstellen Schwerin, Rostock und Neubrandenburg angeboten. Unter der Rufnummer 0381 - 2087050 ist die hierfür notwendige Terminvereinbarung möglich. Auch eine telefonische Beratung kann, unter der Rufnummer 09001 - 775 442 (für 2,00 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz), montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr, in Anspruch genommen werden.

 

Für weitere Informationen:
Karl-Michael Peters, Berater BS Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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