Denken Sie auch an den Versicherungsschutz !
Nach den Festtagen und dem Jahreswechsel kehrt nun wieder der alltägliche Rhythmus ein. Für viele beginnt mit dem neuen Jahr auch wieder die Zeit, sich Gedanken über mögliche Urlaubsziele zu machen. Trotz der besten Planung können nicht vorhersehbare Ereignisse eintreten, die nicht nur die Urlaubsstimmung verderben sondern auch eine finanzielle Belastung mit sich bringen können.
Damit Krankheitsfälle im Ausland nicht zu einem unüberschaubaren finanziellen Risiko werden, raten wir zu einer Auslandsreisekrankenversicherung. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Behandlungskosten je nach Reiseziel (vorher bei der Krankenkasse fragen) nur in einem festgelegten Umfang oder gar nicht. Den Krankenrücktransport zahlt sie nie. Sollten Sie sich in Behandlung befinden, müssen Sie sich, vor Reiseantritt, vom Arzt die Reisefähigkeit bescheinigen lassen.
Eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchkostenversicherung sichert kein existenzielles Risiko. Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Er kann allerdings eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese ist meist als Pauschale in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (dort nachlesen) festgelegt und kann z. B. 75 Prozent des Reisepreises, bei Storno zwei Tage vor Reisebeginn, betragen.
Vom Abschluss einer Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- oder Reiseunfall-Versicherung rät die Verbraucherzentrale eher ab. Diese Risiken sind entweder so gering, dass man sie selbst tragen kann oder sie sind im Rahmen bestehender Versicherungen abgedeckt.
Weitere Informationen erhalten Sie in den Beratungsstellen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg der Verbraucherzentrale MV. Hier können Sie auch Testberichte der Stiftung Warentest zum Preis-Leistungsvergleich der verschiedenen Versicherungen einsehen.
Für weitere Informationen:
Karl-Michael Peters, Berater