Familienversicherung für Ehepartner

Pressemitteilung vom
Verbraucher können sich unter gewissen Voraussetzungen kostenfrei über ihren gesetzlich versicherten Ehepartner versichern.
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Verbraucher können sich unter gewissen Voraussetzungen kostenfrei über ihren gesetzlich versicherten Ehepartner versichern. Voraussetzung: Das eigene Einkommen darf 435 Euro (2019 445 Euro) im Monat bzw. bei einem Minijob 450 Euro im Monat nicht übersteigen. Auch über 55 ist die Familienversicherung möglich.

Was ist die Familienversicherung? Die Familienversicherung ist eine besondere Form der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinder und Ehepartner von gesetzlich Versicherten. Die Versicherung ist kostenfrei.

Wann können sich Ehepartner familienversichern? Die Mitversicherung ist nur möglich, wenn der andere Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ist dieser privat versichert, scheidet eine Familienversicherung aus. Familienversichern können sich Ehepartner nur, wenn sie keine oder nur geringfügigen Einkünfte erzielen und weder verbeamtet noch hauptberuflich selbständig tätig sind. Die gesamten Einkünfte dürfen pro Monat nicht mehr als 435 Euro (2019 445 Euro) betragen. Gehören zu den Einkünften auch Einnahmen aus einem Minijob, dann liegt die Einnahmegrenze bei 450 Euro.

Was zählt zum Einkommen? Zum Einkommen gehört zum einen das Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung und Gewinne aus einer selbstständigen Tätigkeit. Dazu zählen aber auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen und gesetzliche und private Renten.

Gibt es eine Altersgrenze für die Familienversicherung? Anders als bei der Versicherungspflicht, z. B. als Arbeitnehmer oder bei Arbeitslosengeldbezug, gibt es für die Familienversicherung von Ehepartnern keine Altersgrenze. Auch nach dem 55. Geburtstag und sogar im Rentenalter ist eine Familienversicherung möglich. Die Altersrente wird jedoch in der Regel die Einkommensgrenze überschreiten.


Für weitere Informationen: Wiebke Cornelius
Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

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