Wer eine entsprechende Vereinbarung nicht akzeptiert, dem droht die Kündigung. Zugleich bieten sie ihren Kunden und Kundinnen Alternativen an, damit kein Verwahrentgelt fällig wird.
„Die angebotenen Produkte sind aber oft nicht bedarfsgerecht, zu unflexibel und überdies mit weitaus höheren Risiken verbunden als die bisher sicheren Einlagen“, so Stephan Tietz von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. "Gerade für ältere Menschen, die auf flexible Verfügbarkeit angewiesen sind, kann das zum Problem werden.“ Betroffenen kommt die Anlageempfehlung mitunter teuer zu stehen.
Vorsicht Provisionsfalle
„Die Geldinstitute nutzen die Drohkulisse Verwahrentgelt und jüngst auch die hohe Inflationsrate, um den Ratsuchenden Anlageprodukte wie zum Beispiel private Rentenversicherungen zu verkaufen, für die sie hohe Provisionen erhalten“, weiß Tietz. "So wurde einem Betroffenen, der bisher einen sicheren Banksparplan hatte, nun ein Mischfonds als gleichwertige Anlage verkauft", berichtet Tietz weiter. Für Investmentfonds kassieren die Geldinstitute Ausgabeaufschläge und jährliche Bestandsprovisionen, gleichzeitig ist das Anlagerisiko für den Kunden deutlich höher. Solche Angebote lohnen sich vor allem für die Banken und Sparkassen, die erhebliche Provisionen einstreichen.
Ob die Geldinstitute Verwahrentgelte überhaupt verlangen dürfen, ist gerichtlich noch umstritten. „Sagen Sie dem Verkäufer klipp und klar, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und dass Sie sich die Zeit nehmen werden, den Anlagevorschlag prüfen zu lassen“, rät Tietz.
Verbraucherzentralen helfen
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Anlageentscheidung von Verbraucherinnen und Verbraucher mit unabhängigem Rat und Informationen auf ihrer Internetseite.
Für weitere Informationen
Stephan Tietz I Leiter Fachbereich Finanzdienstleistungen