Wechsel der Kfz-Versicherung kann bares Geld wert sein
Die meisten Autoversicherungen gelten für ein Kalenderjahr. Es kann aber auch vorkommen, dass die Vertragslaufzeit mit dem Erwerb beginnt. Was im Einzelfall gilt, kann man dem Versicherungsvertrag entnehmen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er i.d.R. nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Deshalb muss in den meisten Fällen bei einem beabsichtigten Wechsel die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer vorliegen. Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Versicherungsnehmer für das Jahr 2020 eine Beitragserhöhung erhalten, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert. Dann kann man innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Mitteilung kündigen. Zum Beispiel erhält man das Erhöhungsschreiben Ende November, kann noch bis Ende Dezember gekündigt werden.
Nach der aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest liegen oft hunderte Euro zwischen dem günstigsten und dem teuersten Versicherer. Den vollständigen Test, dieser bezieht fast alle Kfz-Versicherer ein, findet man in der Novemberausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ oder im Internet unter Stiftung Warentest „Kfz-Versicherung“.
Seit Versicherer Tarife auch danach kalkulieren, ob das Auto in einer Garage steht, ob auch mal die Kinder am Steuer sitzen, und es auch belohnen, wenn der Kunde nach einem Unfall die vorgegebene Werkstatt aufsucht, ist es ratsam, sich die Bedingungen des Vertrags sorgfältig anzuschauen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-mv.eu/haftpflicht-und-kasko
Auch eine persönliche, anbieterunabhängige Beratung ist in den Beratungsstellen in Rostock, Schwerin und Neubrandenburg möglich.
Für weitere Informationen:
Karl-Michael Peters
Berater Beratungsstelle Rostock