Off
Seit einigen Wochen werden die bei den Verbrauchern beliebten Prämiensparverträge nun auch durch die hier ansässigen Sparkasseninstitute gekündigt. Wenn ein solches Kündigungsschreiben vorliegt, sollte anhand der folgenden Checkliste geprüft werden:
- Ist die Kündigung berechtigt?
Ist eine vereinbarte Laufzeit des Vertrags bereits erfüllt? Wurde die höchste Prämienstufe bereits erreicht? Wurde die Kündigungsfrist eingehalten? Werden diese Fragen mit „ja“ beantwortet, dann wird Schritt 2 wichtig. Können diese Fragen mit „nein“ beantwortet werden, sollte ein schriftlicher Widerspruch zur Kündigung an die Sparkasse gegeben werden.
- Überprüfung der Zinsberechnung
Die Verträge beinhalten in aller Regel Klauseln zur Berechnung der variablen Zinsen, welche bereits 2004 durch den Bundesgerichtshof (BGH) für unzulässig erklärt wurden. Dadurch stehen den Sparern fast immer deutlich höhere Zinserträge zu, als im Sparbuch ausgewiesen wird. Daher sollten die Zins- und Zinseszinsberechnungen der Sparkasse überprüft werden. Dies kann durch Sachverständige oder durch eine Verbraucherzentrale erfolgen.
- Anmeldung und Durchsetzung der eigenen Ansprüche
Mit dem Ergebnis aus Schritt 2 werden die ermittelten Ansprüche bei der Sparkasse angemeldet und ein entsprechender Ausgleich wird gefordert. Hier sind Geduld und Durchhaltevermögen wichtig, denn die Sparkassen akzeptieren Ihre Ansprüche häufig nicht ohne weiteres. Die Durchsetzung der Ansprüche unterliegt keinem Zeitdruck, denn hier kommt die übliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Tragen
Bei allen drei Punkten unterstützt Sie die Verbraucherzentrale MV gern. Über die Rufnummer 0381 208 70 50 können Termine vereinbart werden.
Für weitere Informationen:
Petra Schmarje, Beraterin der Beratungsstelle Rostock