Demnächst startet für viele junge Leute mit dem Studienbeginn ein neuer Lebensabschnitt. Waren diese bisher bei den Eltern mitversichert, trifft dieses nicht mehr generell zu. Außerdem kommen neue Risiken hinzu, für die bislang kein Versicherungsschutz erforderlich war.
Hierzu nachfolgend ein paar Tipps der Verbraucherzentrale:
- Die wichtigste Versicherung, die private Haftpflichtversicherung, tritt immer dann ein, wenn man einem Dritten einen Schaden zufügt. Hierbei haftet man in voller Schadenshöhe, die, vor allem bei Personenschäden, den finanziellen Ruin bedeuten kann. Bei den Eltern sind die Kinder mitversichert, solange diese zur Schule gehen, eine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) absolvieren oder sich in der üblichen Wartezeit zwischen den Ausbildungsabschnitten befinden. Als Altersgrenze gilt hier meistens das 25. Lebensjahr. Auch bei Heirat oder Beginn der Berufstätigkeit endet der Versicherungsschutz über die Eltern und es sollte umgehend ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.
- Eine weitere sehr wichtige Versicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sichert den Lebensunterhalt, wenn die Erwerbstätigkeit nur noch begrenzt oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Selbst junge Leute können infolge Krankheiten oder Unfälle ihre Leistungsfähigkeit verlieren oder nur noch begrenzt zur Verfügung haben. Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung haben Studenten in der sogenannten Wartezeit, die fünf Jahre beträgt, nicht. Der Abschluss in jungen, gesunden Jahren sichert geringe Beiträge und einen Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge oder evtl. Ausschlüsse.
- Verfügt jemand über eine eigene Wohnung und besitzt höherwertigen Hausrat oder kann diesen bei Totalverlust finanziell nicht ersetzen, sollte über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken.
Die Vielzahl unterschiedlicher Tarife und Bedingungen erschweren die Entscheidung für ein individuelles, bedarfsgerechtes Produkt. Deshalb ist es ratsam eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Dieses ist in den Beratungsstellen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. möglich. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich, die unter der Rufnummer 0381/208 7050 erfolgen kann.
Für weitere Informationen:
Karl-Michael Peters
Berater BS Rostock