Thema: Kündigung von Bausparverträgen

Pressemitteilung vom
Unaufmerksamkeit kann den Bonus kosten!
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Lang schon ist es her, dass die Bausparkassen wirklich gute Zinsen für ihre Verträge geboten haben. Gut, wenn man damals noch Bausparer wurde.

Wenn die Ansparphase vorbei ist und die Verträge zuteilungsreif werden, wird Ihre Bausparkasse auf Sie zukommen und Sie darauf hinweisen, dass nun die Möglichkeit besteht, ein Darlehen zu den bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen zu nutzen.

Unser Darlehens-Tipp:
Vergleichen Sie die Darlehenskonditionen Ihres Bausparvertrags mit den aktuell auf dem Markt erhältlichen Zinssätzen. Oftmals sind die aktuellen Konditionen für Sie als Darlehensnehmer günstiger als das, was Ihre Bausparkasse vor Jahren mit Ihnen vereinbart hat!  

Viele Altverträge sind damals jedoch nicht nur verkauft worden, um ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten, sondern sie wurden auch als Geldanlageprodukte verkauft. Wer das Darlehen nicht in Anspruch nimmt und somit die Bausparergemeinde nicht belastet, dem stehen im Gegenzug bei vielen der Altverträge Bonuszinsen zu. Wer einen solchen Vertrag hat, muss jetzt jedoch aufpassen. So nach und nach sind diese Altverträge entweder voll bespart oder sogar seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif. In beiden Fällen kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen. Manche Bausparkassen gehen seit einiger Zeit dazu über, die Verträge zu kündigen und den Sparern die Bonuszinsen zu verweigern, auch wenn das Darlehen nicht in Anspruch genommen wurde.

Da diese Praxis vereinzelt von Gerichten gestützt wird, sollten Verbraucher Ihre Bausparverträge im Auge behalten. So hatte zuletzt das OLG Nürnberg entschieden, dass es für die Auszahlung der Bonuszinsen angeblich nicht ausreichen würde, wenn das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird. Das Gericht verlangte, dass der Sparer den Verzicht auf das Darlehen ausdrücklich hätte erklären müssen, bevor die Bausparkasse den Vertrag kündigt. Da diese Formalität in dem konkreten Fall nicht erfüllt war, brauchte die Bausparkasse nicht das zinsgünstige Darlehen ausreichen und konnte zusätzlich die Bonuszinsen einbehalten. Bis der Bundesgerichtshof diese Praxis gegebenenfalls wieder gerade rückt, sollten Verbraucher mit solchen Bonusverträgen den Verzicht auf das Bauspardarlehen ausdrücklich erklären, um sich die ihnen zustehenden Bonuszinsen auch tatsächlich zu sichern.

Unser Tipp:
Sie müssen nicht zwingend Ihren Vertrag sofort kündigen. Prüfen Sie, ob Sie das bisher angesparte Guthaben weiterhin mit einem guten Zinssatz vermehren möchten. Aber achten Sie darauf, dass Sie:

  • die vereinbarte Guthabenobergrenze nicht überschreiten,
  • eine Vertragskündigung Ihrerseits vor Ablauf der 10-Jahresfrist nach Zuteilungsreife aussprechen
  • ausdrücklich den Verzicht auf den Bauspardarlehensanspruch schriftlich erklären. 

 

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag überprüfen lassen möchten, um das Optimum aus den guten Zinssätzen der früheren Jahre zu erwirtschaften, wenden Sie sich gern an die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. Die Spezialisten beraten Sie gern. Telefonische Terminvereinbarungen sind möglich unter der Rufnummer 0381 208 70 50.

Für weitere Informationen:
Petra Schmarje, Beraterin der Beratungsstelle Rostock

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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