Versicherungsschutz im Kleingarten

Pressemitteilung vom
Was kann, was sollte versichert werden?
Gartenhaus
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Was kann, was sollte versichert werden?

Die schönen Frühlingstage reaktivierten alle Laubenpieper, die Kleingärten wurden vom „Wintermuff“ befreit, die Sonne wurde genossen, Bäume und Büsche wurden beschnitten, das Gemüse wächst und gedeiht. Kleingärten bringen Farbe und Freude ins Leben, diese Frischluftgaranten liegen im Trend! Viele Kleingärtner stecken sowohl Liebe und Energie in ihren Garten, als auch finanzielle Mittel. Umso mehr schmerzt es, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis die Freude trübt, weil der Kleingarten beschädigt ist. Für einige Risiken können Versicherungen den Verlust auffangen oder zumindest mindern.

Generell gilt: Eine Versicherung soll ihre Kunden vor großen finanziellen Risiken schützen, also dann, wenn man einen möglichen Schaden nicht aus dem eigenen Vermögen decken kann. Den größten Wert hat zumeist das Gebäude auf der Parzelle. Eine Gebäudeversicherung bietet im Standardumfang den Versicherungsschutz bei Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) und Sturm (herabfallende Äste, umgestürzte Bäume, schwere Hagelschäden). Zumeist sind auch Gebäudebeschädigungen bei Einbruch bzw. versuchtem Einbruch mitversichert. Wenn ein Leitungswasseranschluss auf der Parzelle besteht, ist auch über den Schutz vor Bruchschäden nachzudenken. Die Nutzer der umweltfreundlichen Energieressourcen (Photovoltaik- und Solarthermieanlagen) können diese in den Versicherungsschutz einschließen. Bei hochwertigen Glaseinsätzen in der Gartenlaube kann auch eine Glasbruchversicherung vereinbart werden.

Um gut und ausreichend versichert zu sein, ist für die Gebäudeversicherung der korrekte Versicherungswert („Neuwert“) der Gartenlaube ausschlaggebend. Dieser „Neuwert“ umfasst die Errichtungskosten des Gebäudes. Hierzu gehören neben dem Materialwert auch Konstruktions- und Planungskosten.

Auch eine Hausratversicherung für den beweglichen Inhalt der Gartenlaube kann angeraten sein. Dieser Inhalt besteht aus Möbeln, Kücheneinrichtungen, Elektrogeräte, Gartenmöbel, Gartengeräte und auch Bekleidung. Einige Versicherer bieten auch Versicherungsschutz für die außen, im umzäunten Gelände während der Saison aufgebauten und verbleibenden Gartenmöbel, Sportgeräte und auch Gartengeräte Versicherungsschutz.

Viele Kolonien haben Gruppenverträge, welche die finanzielle Absicherung der Gartenlaube samt Inhalt zu einem günstigen Beitrag ermöglichen. Bitte achten Sie darauf, dass die tatsächlichen Werte Ihrer Gartenlaube zugrunde gelegt werden!

Bei der Suche, bei der Prüfung und bei der Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes unterstützt die Verbraucherzentrale MV gern. Infos zur Terminvereinbarung und den Kosten gibt es unter unter 0381 2087050.

Für weitere Informationen:
Petra Schmarje, Beraterin in der Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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