Ist der eigene Arzt in den Ferien, bekommt man Folgekrankschreibungen bei dessen Vertretungsarzt. Das ist besonders wichtig für Empfänger von Krankengeld. Sie müssen ohne Lücke krankgeschrieben sein – sonst kann die Kasse aufhören zu zahlen.
Marie S. steht unter Zeitdruck. Sie bekommt Krankengeld und ihre Krankschreibung lief gestern aus. Als sie ihre neue Bescheinigung abholen möchte, steht sie vor verschlossener Tür. Ein Aushang informiert sie, dass die Praxis wegen Urlaub nicht besetzt ist und wer die Vertretung übernommen hat. Aber um dort heute noch den Arzt zu erreichen, muss sie sich beeilen. Denn dessen Sprechzeiten sind andere als bei ihrem Hausarzt.
"Schon ein einziger Tag ohne Krankschreibung ist für Empfänger von Krankengeld fatal – denn dann kann die Kasse die Zahlungen komplett einstellen", sagt Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Um das zu verhindern, muss man spätestens am ersten Werktag nach Ende der bisherigen Krankschreibung zum Arzt gehen und sich die Folgekrankschreibung holen.
Falls der eigene Arzt im Urlaub ist, wendet man sich an seine Vertretung, die jeder Kassenarzt für diese Zeit organisieren muss. Namen und Adresse des anderen Arztes findet man zum Beispiel über eine Ansage auf dessen Anrufbeantworter oder einen Aushang an der Praxistür heraus. Was viele Betroffene nicht wissen: "Als Patient habe ich die Pflicht, selbst für eine lückenlose Krankschreibung zu sorgen", so Cornelius. "Die Verantwortung liegt also bei mir persönlich – nicht bei meinem Arzt."
Krankengeldempfänger sollten sich daher in der Urlaubszeit frühzeitig informieren, wann ihr Arzt im Urlaub ist und wer ihn vertritt. Zudem muss man mit der neuen Krankschreibung nicht bis zum letzten Tag warten. Eine Folgekrankschreibung ist auch im Voraus möglich.
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock