So nach und nach geben die Gesetzlichen Krankenkassen die Beitragssätze 2021 für den individuellen Zusatzbeitrag bekannt. Einige werden den bisherigen Beitragssatz beibehalten, andere werden diesen Zusatzbeitrag anheben müssen.
Wenn Ihr Krankenversicherer zu der letzteren Gruppe gehört, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist für Ihre Kündigung beginnt an dem Tag, an dem Sie schriftlich über die Erhöhung des Zusatzbeitrags für das nächste Versicherungsjahr informiert werden, und endet mit dem letzten Tag in dem Monat, in welchem diese Erhöhung zum ersten Mal fällig wird.
Mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats wird die Kündigung wirksam und der Wechsel in eine günstigere Krankenkasse, welche Sie sich zuvor aussuchten, kann getätigt werden. Sie bleiben also zwei Monate beim bisherigen Krankenversicherer mit dem höheren Beitrag versichert, bis der Versicherungsschutz, und somit die Beitragspflicht, beim neuen Versicherer beginnt.
Übrigens: Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung von entgeltpflichtigen Beschäftigten steigt im Jahr 2021 auf 64.350 Euro/Jahr.
Für weitere Informationen:
Petra Schmarje, Beraterin der Beratungsstelle Rostock