Krankenversicherung für Studenten: Privat oder gesetzlich versichert?

Pressemitteilung vom
Die Frage zum Krankenversicherungsschutz stellt sich Studenten erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation. Doch Studenten, die bisher privat versichert waren, sollten nun überlegen, ob sie weiter privat versichert sein wollen oder in die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten wechseln.
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Eine Entscheidung, die lange bindet.

Die Frage zum Krankenversicherungsschutz stellt sich den meisten Studenten erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation. Doch gerade Studenten, die bisher – zum Beispiel durch die Eltern – privat versichert waren, sollten zum Studienbeginn genau überlegen, ob sie weiter privat versichert sein wollen oder der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS) die bessere Alternative ist.

Für manche Studenten kann die Private Krankenversicherung sinnvoll sein.  Wenn zum Beispiel über die verbeamteten Eltern ein Beihilfe­anspruch besteht, ist die private Versicherung meistens günstiger als die gesetzliche KVdS. Studenten sollten sich vor der Wahl des Vertrages in jedem Fall über Vor- und Nachteile unabhängig beraten lassen. Denn fällt während des Studiums der Kindergeld­anspruch weg, muss der private Vertrag auf hundert­prozentigen Versicherungs­schutz umgestellt werden. Das hat einen entsprechend hohen Beitrag zur Folge, der meistens über dem Niveau der gesetzlichen Kranken­kasse liegt.

Ist zu Beginn des Studiums die Wahl einmal getroffen, bleibt diese Entscheidung für die gesamte Studien­dauer bindend. Also Achtung: Wer sich privat versichert, kommt während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Kranken­kasse zurück.

Bei gesetzlich versicherten Eltern ist der Studienanfänger bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei familienversichert. Diese Zeit verlängert sich bei geleistetem Wehr- bzw. Ersatzdienst entsprechend. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist jedoch nur möglich, wenn das regelmäßige Einkommen des Studenten unter 445 Euro liegt bzw. bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) 450 Euro nicht überschreitet. In diesem Fall und ab dem 26. Lebensjahr ist dann aber eine studentische Versicherung möglich.

 

Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Leiterin Fachbereich Recht

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