Was darf professionelle Zahnreinigung kosten?

Pressemitteilung vom
Den Preis für die Zahnreinigung vom Profi können Patienten selbst beeinflussen. Denn der Aufwand lässt sich individuell festlegen. Vorab sollte man aber klären, ob die Behandlung überhaupt nötig ist.
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Den Preis für die Zahnreinigung vom Profi können Patienten selbst beeinflussen. Denn der Aufwand lässt sich individuell festlegen. Vorab sollte man aber klären, ob die Behandlung überhaupt nötig ist.

"Die Professionelle Zahnreinigung wird dem Patienten direkt in Rechnung gestellt und berechnet sich pro Zahn und Aufwand", erklärt Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale MV. Zu Beginn sollte der Arzt für jeden Zahn einzeln feststellen, ob er gesäubert werden muss. Cornelius: "Am besten fragt man hier genau nach – eine pauschale Empfehlung für das gesamte Gebiss reicht nicht." Behandelt werden sollte nur da, wo man beim Putzen nicht gut hinkommt und wo es Probleme gibt, zum Beispiel bei Entzündungen oder Blutungen.

In der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist unter der Gebührennummer 1040 der Inhalt einer Professionellen Zahnreinigung genau festgelegt. Übrigens: Hartnäckige Beläge wie Zahnstein entfernt der Arzt einmal im Jahr und das zahlt die Kasse.

Beim 2,3fachen Steigerungssatz kostet die Zahnreinigung 3,62 Euro pro Zahn bzw. pro Implantat, Krone oder Brückenglied. Ist mehr zu machen, können es auch 5,51 Euro je Zahn werden. Ergänzend bieten Praxen Zusatzleistungen an, etwa die Entfernung von Belägen unter dem Zahnfleischrand.  "Über den Preis für jede Leistung muss der Arzt vor der Behandlung informieren", erklärt Beraterin Cornelius. "Sind einem die Kosten zu hoch, sollte man sich nicht scheuen, Angebote bei weiteren Ärzten einzuholen."

  • Tipp: Ausführliche Informationen zur PZR finden Sie hier  
  • Tipp: Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen freiwillig die Kosten einer Professionellen Zahnreinigung. Fragen Sie dort nach einer Kostenbeteiligung.

 

Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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