Viele Mieter erhalten in diesen Wochen ihre Heizkostenabrechnung und nicht selten geht diese mit einer Nachzahlung einher. Schon beim Verstehen der Abrechnung sind Hürden zu nehmen.
Verbraucher sollten nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass die Abrechnung korrekt ist und allen Vorgaben der Heizkosten-verordnung entspricht. "Dabei haben Mieter einen Rechtsanspruch auf eine korrekte Abrechnung." erklärt Dr. Jürgen Fischer, Vorstand der Verbraucherzentrale MV. Er rät Verbrauchern dringend dazu, bei Unklarheiten unabhängigen Rat einzuholen. Energieberater der Verbraucherzentrale prüfen die Verbrauchs-werte und erläutern nicht nur die Abrechnung, sondern können zudem den Gesamtenergieverbrauch des Hauses bewerten. Dadurch erfährt der Mieter, ob er in einem Haus mit tendenziell hohen oder niedrigen Betriebskosten wohnt. Schließlich helfen die Experten auch dabei, die Heizkosten durch das eigene Verhalten günstig zu beeinflussen.
Beratung kann man in einem der 23 Energieberatungsstützpunkte erhalten. Dafür erforderliche Termine bekommt man unter den Rufnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder 0381 208 70 50. Eine Beratung kostet 5 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es hier
Für weitere Informationen:
Sascha Beetz
Leiter Fachbereich Bauen/Wohnen/Energie