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Pressemitteilung vom
KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung <br/>
Für energetische Sanierungen stehen in Deutschland umfangreiche öffentliche Förderprogramme zur Verfügung. Allerdings kostet eine Komplettsanierung viel Geld, welches nicht alle Eigentümer investieren können oder wollen. Doch auch wer zunächst nur einzelne Bereiche seines Zuhauses energetisch auf Vordermann bringen möchte, kann profitieren: über die Einzelmaßnahmenförderung der KfW.

KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung <br/>
Für energetische Sanierungen stehen in Deutschland umfangreiche öffentliche Förderprogramme zur Verfügung. Allerdings kostet eine Komplettsanierung viel Geld, welches nicht alle Eigentümer investieren können oder wollen. Doch auch wer zunächst nur einzelne Bereiche seines Zuhauses energetisch auf Vordermann bringen möchte, kann profitieren: über die Einzelmaßnahmenförderung der KfW.

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Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, die keine Komplettsanierung planen, sondern zunächst einzelne Maßnahmen umsetzen möchten, sind die KfW-Förderprogramme 152 und 430 interessant. Jost Hamacher, Energieexperte der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, erläutert: "Diese Programme fördern bestimmte Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete entweder mit zinsgünstigen Krediten oder mit Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass die Energieeffizienz des Wohnraums über gesetzliche Anforderungen hinaus verbessert wird."

Förderfähige Einzelmaßnahmen im Sinne der Programme sind die Dämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, der Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage oder die Erneuerung und Optimierung einer Heizungsanlage. Hinzu kommen zwei Maßnahmenpakete: das Heizungspaket, das den Austausch der Heizungsanlage sowie die Optimierung des Wärmeverteilsystems umfasst, und das Lüftungspaket, das den Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage mit mindestens einer Maßnahme für eine effizientere Gebäudehülle kombiniert, also zum Beispiel neuen Fenstern oder einer besseren Dämmung.

"Mit den Krediten kann nicht nur die volle Höhe der Kosten finanziert werden, sondern es muss nur die um einen 7,5-prozentigen Tilgungszuschuss reduzierte Kreditsumme zurückgezahlt werden. Wer lieber den Zuschuss wählt, erhält bei den Einzelmaßnahmen 10 Prozent der Kosten, bei den Maßnahmenpaketen sogar 15 Prozent", erläutert Herr Hamacher. Anerkannt werden bis zu 50.000 Euro je Wohnung. Unter Umständen bietet sich überdies eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen an.

Um hier nicht den Überblick zu verlieren, rät Herr Hamacher dringend, frühzeitig vor Maßnahmenbeginn einen unabhängigen Energieberater hinzuzuziehen. So kann sichergestellt werden, dass die richtige Maßnahme ausgewählt und alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Beim allen Fragen zur energetischen Sanierung an Gebäuden hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell.


Für einen Termin in einem der 27 Energieberatungsstützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Anmeldung erforderlich. Eine

Terminvereinbarung ist möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder unter 0381 – 2087050. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


Für weitere Informationen:

Jost Hamacher, Leiter Fachbereich Bauen / Energie

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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