Kontaktanzeige mit Überraschungseffekt

Pressemitteilung vom
Die Chance ist groß, dass man auf dem Weg zum Traumpartner schneller einen teuren Mitgliedsvertrag unterschrieben hat, als interessante Menschen kennen zu lernen.

Die Chance ist groß, dass man auf dem Weg zum Traumpartner schneller einen teuren Mitgliedsvertrag unterschrieben hat, als interessante Menschen kennen zu lernen.

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Wer einen neuen Partner sucht – egal, ob es um gemeinsame Freizeitgestaltung oder den Bund für’s Leben geht – nutzt oft kleine Kontaktanzeigen in Zeitungen. Diese sind meist sehr persönlich gehalten und ein Anruf unter der angegebenen Nummer ist schnell getan.

Aber Achtung! Sehr häufig stecken hinter diesen Anzeigen Partnervermittlungen, die mit dieser Masche auf Kundenfang gehen. Interessenten sollen einen Vertrag abschließen, in dem es meistens um eine Klubmitgliedschaft oder die Vermittlung von Freizeitkontakten geht. Betroffene fühlen sich übers Ohr gehauen, weil zuvor ganz andere Erwartungen geweckt wurden. Denn statt des reisefreudigen Pensionärs oder der junggebliebenen Witwe, die angeblich inseriert haben, ist nur eine Mitarbeiterin der Vermittlungsagentur am Telefon, die einen Hausbesuch anbietet. Wer sich darauf einlässt und einen Vertrag unterschreibt, merkt sehr schnell, dass es nicht die in Aussicht gestellten Begegnungen mit außergewöhnlich interessanten Menschen gibt, sondern dass man lediglich Mitglied in einem außergewöhnlich teuren Freizeitklub geworden ist. 3.000 bis 5.000 Euro für ein halbes Jahr Mitgliedschaft und eine Hand voll Adressen sind nicht unüblich.

Solche Fälle gehören zum Alltag einer Verbraucherzentrale. Wiebke Cornelius, Juristin der Rostocker Beratungsstelle rät: "Lassen Sie sich keinesfalls unter Druck setzen. Bestehen Sie auf Bedenkzeit und Aushändigung des Vertragstextes mehrere Tage vor Unterschrift. Also, niemals sofort unterschreiben." Wer die Dienste einer Freizeitpartner- oder Partnervermittlung nutzen möchte, sollte sich vor Vertragsabschluss immer von Verbraucherschützern beraten lassen.


Für weitere Informationen:

Wiebke Cornelius
Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

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Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.