Wer Krankengeld bekommt, muss nicht in jedem Fall auf Reisen ins Ausland verzichten. Die Krankenkasse muss vorab zustimmen sonst kann sie die Zahlungen zeitweise einstellen.
Berufstätige, die längere Zeit krank sind, können grundsätzlich verreisen. "Krankengeld muss die gesetzliche Kasse jedoch nur zahlen, solange sich der Versicherte in Deutschland aufhält", sagt Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale MV. "Möchte der Versicherte ins Ausland reisen, muss er aber auch dann nicht auf das Geld verzichten, solange die Kranken- versicherung dem Auslandsaufenthalt vorher zustimmt."
"Für die Genehmigung der Krankenkasse sollte man einige Punkte beachten", erklärt Beraterin Cornelius. Die Arbeitsunfähigkeit muss zweifelsfrei festgestellt und die Fahrt gut für die Genesung sein. Außerdem sollten Patienten keine wichtigen Behandlungstermine versäumen und auch außerhalb Deutschlands grundsätzlich erreichbar sein. Cornelius: "Wer dies sicherstellt und die Einwilligung der Kasse hat, braucht sich für einen Auslandsaufenthalt keine Sorgen um sein Krankengeld zu machen. Für Reisen im Inland ist übrigens keine Genehmigung nötig."
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius
Teamleiterin Beratungsstelle Rostock