Auf immer mehr Bier- oder Biermischgetränken finden Verbraucher, wenn manchmal auch etwas versteckt, den Kaloriengehalt. Dies ist bisher jedoch nur eine freiwillige Kennzeichnung. Sie wurde vom Verband der Privaten Brauereien Deutschland und dem Deutschen Brauer-Bund beschlossen und wird deren Aussagen zufolge 2019 schrittweise umgesetzt.
Einige Hersteller haben sogar eine komplette Kennzeichnung der Nährwerte auf ihren Produkten vorgenommen. Vor allem die Angaben auf Biermischgetränken lassen so manchen staunen. Obwohl diese oft nur halb so viel Alkohol wie Bier haben, ist ihr Kaloriengehalt mit circa 130 kcal pro 0,33 Liter etwa gleich. Das liegt am nicht zu unterschätzenden Zuckergehalt. Bis zu sieben Stück Würfelzucker sind in so einer kleinen Flasche enthalten.
Aus nicht nachvollziehbaren Gründen sind alle Hersteller von Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol bisher von der Kennzeichnung der Nährwerte befreit. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ist die Angabe der Kalorien und weiterer Nährwertangaben auf alkoholischen Getränken längst überfällig. Verbraucher wünschen sich diese Angaben.
Die freiwillige Kennzeichnung der Bierhersteller ist ein Schritt in die richtige Richtung. Verbraucherfreundlicher wäre jedoch eine europaweit gültige gesetzlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett aller alkoholischen Getränke.
Für weitere Informationen:
Sandra Reppe, Projekt Lebensmittel und Ernährung